Mit Beschluss vom 6. Juli 2018 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in das EWR-Abkommen bekannt gegeben.Somit wird die DSGVO für die EWR- und drei der vier EFTA-Staaten (Liechtenstein, Norwegen und Island) per 20. Juli 2018 unmittelbar anwendbar sein.
Am 20. Juli 2018 wird zudem eine vom liechtensteinischen Landtag im Juni beschlossene Anpassung des geltenden Datenschutzgesetzes als Übergangsgesetzgebung in Kraft treten bis das neue totalrevidierte Datenschutzgesetz in Zukunft ergänzend zur DSGVO zur Anwendung kommt. Der neue datenschutzrechtliche Rechtsrahmen gewährt den Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre Daten und die Unternehmen profitieren dabei von der Wettbewerbsgleichheit in Europa.
Der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen wird bei Inkrafttreten im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt kundgemacht und ist dann unter https://www.gesetze.li/chrono/neueste-lgbl abrufbar.
Somit ist die Schweiz der einzige Staat in Europa ohne direkte Anwendbarkeit der DSGVO. Trotzdem tangiert sie insbesondere diejenigen Unternehmen, die Waren und Produkte an Kunden in der EU erbringen oder deren Verhalten z.B. mittels Analysetools unter gewissen Umständen überwachen.