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Die elektronische Identität – kurz E-ID – ist in aller Munde: SwissSign AG, ein Gemeinschaftsunternehmen der Post und SBB, hat Mitte Mai seine E-ID-Produkte (neu) lanciert; die Vernehmlassung zum E-ID-Gesetzesentwurf des Bundes wurde Ende Mai abgeschlossen. Die europäische Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von elektronischen Identifizierungen (eIDAS) ist 1.07.2016 in Kraft getreten. Zeit also für ein Zwischenfazit.

Auch in der Schweiz soll der Einzelne in Zukunft mit einer elektronischen Identität im Internet Dienstleistungen einkaufen, abrufen oder abwickeln können. Die elektronische Identität hilft, im Internet über eine verifizierte Identität zu verfügen und damit Dienstleistungen einfacher beziehen zu können. Gleichzeitig stehen Unternehmen damit Möglichkeiten offen, Dienstleistungen über das Internet anzubieten, die bisher eine Vorsprache des Kunden beim Anbieter verlangt hat.

Wie funktioniert die E-ID?

Wer eine ID-IED will, kann diese ab Herbst 2017 bei SwissSign AG bestellen, nachdem er/ sie sich mittels Pass / ID ausgewiesen resp. das vorgeschriebene Verfahren von SwissSign AG durchlaufen hat. Ein ähnliches Verfahren sieht die staatlich anerkannte E-ID vor: Hier wird via entsprechenden Identity Provider das Verfahren zur Überprüfung der Identität einer natürlichen Person durchlaufen, um danach eine entsprechende private E-ID auszustellen. Diese wird – je nach Sicherheitsstufe – verschiedene zusätzliche Attribute wie Gesichtsbild, biometrische Attribute etc. enthalten, wobei diese Attribute zurzeit noch Inhalt von Diskussionen rund um das neue E-ID-Gesetz (Art. 7 VE-E-ID-Gesetz) ist.

Um die Anerkennung von Europäischen Identity-Anbieter im Rahmen der europäischen Regulierung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, kurz eIDAS) zu ermöglichen, wird die Schweiz eine gesetzliche Grundlage benötigen und hoffentlich möglichst bald einführen – und damit auch die E-ID’s anerkannter europäischer Anbieter anerkennen. Damit wird europaweit die Nutzung von elektronischen Identitäten erleichtert und damit der Zugang zu elektronischen Diensten insbesondere für regulierte Bereiche wie Konto-Eröffnungen, elektronisches Patientendossier etc. erweitert.