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Der beratende Ausschuss des Europarates hat einen Entwurf mit allgemeinen Leitlinien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz zusammengestellt.

 

Der beratende Ausschuss (Kapitel V – Übereinkommen Nr. 108 Europarat)  hat einen Entwurf mit Leitlinien zur Künstlichen Intelligenz (Draft Guidelines on Artificial Intelligence) vorgelegt.

Ziel der Leitlinien soll es sein, die negativen Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft, die bei technologischen Innovationen auftreten können zu verhindern und zu vermeiden. Gleichzeitig soll die Entwicklung von  Künstlicher Intelligenz gewährleistet und ermöglicht werden, die sich auf die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten konzentriert.

Das fünfseitige Dokument enthält allgemeine Empfehlungen. Diese sind in (1) allgemeine Empfehlungen und Empfehlungen (2) für Regierungen und (3) für Entwickler, Hersteller und Dienstleister gegliedert.

Quellen:

Draft Guidelines on Artificial Intelligence und Übereinkommen Nr. 108 Europarat