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Wieso sollte man einen Filmtitel als Marke anmelden und welchen Schutzumfang bietet eine solche Marke?

Titelschutz vs. Markenschutz:

Grundsätzlich ist der Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG die erste Möglichkeit, um den Titel eines Films für sich zu sichern. Will man aber etwas weitergehen und unabhängig vom eigentlichen Werk einen umfassenderen Schutz auch für weitere Bereiche erlangen, so sollte (auch) eine Marke angemeldet werden. Denn im Zweifel ist die Marke auch leichter durchsetzbar, da man eine Eintragungsurkunde erhält, aus der leicht ersichtlich ist, was für wen und für welche Bereiche geschützt ist. Beim Titelschutz muss man dazu schon weiter ausholen und ggfs. erst ein Urteil erwirken, ehe Dritte reagieren.

Ein weiterer Vorteil gegenüber dem Titelschutz ist, dass die angemeldete Marke erst ab dem 6. Jahr nach der Anmeldung benutzten werden muss. Besteht somit schon eine grundsätzliche Idee für ein Filmwerk, aber die Erstellung und der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist noch mehr als ungewiss, so kann man sich dennoch schon mal die Marke sichern und hat keinen Druck, den Film so schnell wie möglich zu veröffentlichen. Hingegen sollte bei einer Titelschutzanzeige der Film binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung der Titelschutzanzeige erscheinen.

Anmeldung einer Marke:

Eine eingetragene Marke erlangt Schutz durch Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder etwa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Eine unabdingbare Voraussetzung für die Markeneintragung ist die Unterscheidungskräftigkeit des Titels, den man als Marke schützen lassen möchte. Titel die eher beschreibenden Charakter besitzen werden daher nicht als Marke eingetragen. Selbiges gilt beispielsweise auch für werbeübliche Aussagen.

Hat man aber einen unterscheidungskräftigen Titel als Marke eingetragen, so genießt dieser unabhängig vom eigenen Filmwerk Schutz. Durch eine solche Eintragung hat man sozusagen ein amtlich dokumentiertes Monopol zur Nutzung des Titels für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen. Dieser Schutz ist zudem nicht nur auf das eigentliche Werk und die Werkart beschränkt.

Abänderung der Schreibweise der eigetragenen Marke:

Doch wie steht um den Schutz einer solchen Marke, wenn die Schreibweise abgeändert wird und beispielsweise anstatt eines im Markenamen verwendeten Großbuchstabens ein Kleinbuchstabe verwendet wird. Hierbei braucht man sich solange man als Anmelder die Marke als Wortzeichen angemeldet hat, keine Sorgen zu machen. Denn durch eine Wortanmeldung ist deren Schutz nicht auf die in der Anmeldung enthaltene konkrete Wiedergabe eines Buchstabens als Großbuchstabe und in beispielsweise Schreibmaschinenschrift beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf den jeweiligen Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung und in allen von der Schrifttype her üblichen Schreibweisen, insbesondere auf die vom Deutschen Patentamt für die Eintragung in das Markenregister verwendete übliche Druckschrift.

(BPatG, Beschluss vom 12.05.2003 – 30 W (pat) 97/02)

Beispiel Markenanmeldung und Schutzwürdigkeit eines Begriffes:

Der James Bond-Film „Keine Zeit zu Sterben“ füllt nach dem für die Kinobetreiber harten Corona-Lockdown wieder die Kinosessel. Aus diesem Anlass lohnt es sich auch in Bezug auf den hiesigen Beitrag vom neusten James Bond Film auf den allerersten James Bond Film „James Bond – 007 jagt Dr. No“ zu blicken. Denn manchmal genießen selbst solche „Klassiker“ nicht in vollem Umfang Markenschutz. Das Gericht der Europäischen Gemeinschaften (heute: Gericht der Europäischen Union) kurzgenannt EuG hatte sich im Jahre 2011 mit der Frage zu beschäftigen ob der Name „Dr. No“ von einem deutschen Medienunternehmen als Gemeinschaftsmarke (heute: Unionsmarke) angemeldet werden konnte oder nicht. Die Danjaq, eine amerikanische Gesellschaft, die die Rechte am geistigen Eigentum der „James Bond“-Filmserie verwaltet, legte Klage gegen die Anmeldung der Unionsmarke ein.

Exkurs Unionsmarke:

Eine Unionsmarke wird wie bereits oben erwähnt, bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Der Schutzumfang einer solchen Unionsmarke erstreckt sich auf alle Mitliedstaaten der Europäischen Union. Ein wesentlicher Vorteil einer Unionsmarke gegenüber einer deutschen Marke ist der einheitliche Rechtsschutz. Sofern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Markenrechte verletzt werden, müssen diese Verstöße nicht in jedem Mitgliedstaat einzeln verfolgt werden, was eine große bürokratische Mehrbelastung zur Folge hätte.

 

Im damaligen Fall des Namens „Dr. No“ des ersten Gegenspielers von James Bond urteilte das EuG darauf hin, dass die wesentliche Funktion der Marke darin besteht, die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren. Es stellt fest, dass die von Danjaq verwendeten Zeichen „Dr. No“ und „Dr. NO“ nicht die betriebliche Herkunft der Filme angeben, sondern deren künstlerischen Ursprung. Diese auf den Schutzhüllen der Videokassetten oder auf den DVDs angebrachten Zeichen dienen der Unterscheidung dieses Films von anderen Filmen der „James Bond“-Serie. Die betriebliche Herkunft des Films wird mit anderen Zeichen angezeigt, wie z. B. „007“ oder „James Bond“. Daher können die Zeichen „Dr. No“ und „Dr. NO“ nicht als bekannte oder nicht eingetragene Marken angesehen werden, auf die ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Unionsmarke gestützt werden kann.

Folglich weist das EuG die Klage ab, da die Danjaq, weder die markenmäßige Benutzung der Zeichen „Dr. No“ und „Dr. NO“ noch die Benutzung des Titels des Films Dr. No im geschäftlichen Verkehr nachgewiesen hat.

Im Anschluss an das Urteil meldete die Danjaq übrigens die anderen Titel der James Bond-Filme als Unionsmarken an.

So dürfte heute auch der neue James Bond Film selbstverständlich markenrechtlich geschützt sein.

Fazit:

Eine Markenanmeldung für das eigene Filmwerk bringt viele Vorteile, es empfiehlt sich daher, sich so früh wie möglich damit zu beschäftigen, ob eine Markenanmeldung für das eigene Filmwerk sinnvoll ist und wenn ja, ob sich der Markenrechtlicheschutz lediglich auf Deutschland oder auf die gesamte Europäische Union erstrecken soll.