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In Anbetracht der Vielzahl möglicher Nachhaltigkeitsstrategien, thematischen Ausrichtungen und aufgrund fehlender allgemeiner Definitionen, Klassifizierungen und Messmethoden ist die Herstellung von Transparenz für nachhaltigkeitsbezogene Schweizer kollektive Kapitalanlagen problematisch.

In der Praxis betrachtet die FINMA die folgenden Szenarien als Greenwashing (Täuschung) im Bereich der schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen oder sieht zumindest ein potenzielles Greenwashing-Risiko aufgrund der fehlenden Transparenz gegenüber den Anlegern:

  • Die kollektive Kapitalanlage verweist auf die Nachhaltigkeit, obwohl tatsächlich keine nachhaltige Anlagestrategie/-politik verfolgt wird.
  • Die kollektive Kapitalanlage nimmt Bezug auf die Nachhaltigkeit und in der Anlagestrategie/-politik wird über den verwendeten Nachhaltigkeitsansatz informiert (z.B. Für die Anleger bedeutet dies, dass ein erheblicher Teil des Vermögens nicht in der Weise verwendet wird wie sie es erwarten dürfen.)
  • Die kollektive Kapitalanlage verweist auf die Nachhaltigkeit, aber die Anlagestrategie/-politik wird nur aufgrund von bereits weit verbreiteten Ausschlusskriterien als nachhaltig eingestuft, ohne dass eine darüber hinausgehende spezifische Nachhaltigkeitskomponente vorhanden ist.
  • Die kollektive Kapitalanlage nimmt Bezug auf die Nachhaltigkeit, indem sie Begriffe wie „Impact“ oder „Zero Carbon“ verwendet, ohne dass die angegebenen Auswirkungen oder Einsparungen gemessen oder überprüft werden können.
  • Die kollektive Kapitalanlage nimmt Bezug auf die Nachhaltigkeit, aber die Fondsunterlagen enthalten keine oder nur sehr allgemeine Informationen über die entsprechende Anlagestrategie/-politik und/oder die Auswahl der zulässigen Anlagen sowie darüber, wie Nachhaltigkeitsüberlegungen in den Anlageentscheidungsprozess integriert werden.
    Die Anleger können sich keinen Eindruck davon verschaffen, wie die Nachhaltigkeit berücksichtigt wird, da es an Details und Transparenz fehlt.
    Es sollten retrospektive Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht werden, die für die Anlegerinnen und Anleger klar und transparent aufzeigen, inwieweit eine nachhaltigkeitsbezogene Schweizer kollektive Kapitalanlage ihre Nachhaltigkeitsziele erreicht hat. Diese sollten auch im Rahmen eines unabhängigen Risikomonitorings überprüft werden.
  • Fachliche Kompetenz und Wissen: Es ist sicherzustellen, dass die erforderliche Fachkompetenz und das notwendige Wissen im Bereich der Nachhaltigkeit nicht nur innerhalb des Organs für Leitung, Aufsicht und Kontrolle vorhanden ist, sondern auch auf der gesamten operativen Ebene vorhanden sind.
  • Nachhaltigkeitsstrategie: Es sollte sichergestellt werden, dass das Organ für Leitung, Aufsicht und Kontrolle die entsprechende Strategie in Bezug auf die Nachhaltigkeit festlegt.
  • Nachhaltigkeitsbezogene Daten, Instrumente und Ratings: Bei der Auswahl und Nutzung von externen nachhaltigkeitsbezogenen Daten und Analysen, Instrumenten und Ratings sollte eine angemessene Beurteilung und Überwachung der Datenlieferanten und Validierung der entsprechenden Informationen sichergestellt werden.

Die Angemessenheit der Organisationsstruktur hängt insbesondere davon ab, dass die Nachhaltigkeitsstrategie für die nachhaltigkeitsbezogene schweizerische oder ausländische kollektive Kapitalanlage gewährleistet ist und dass neben den traditionellen Anlagerisiken auch Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses erfasst werden.

Auch der Beratungsprozess (am Point of Sale) kann Greenwashing-Risiken bergen, wenn nachhaltigkeitsbezogene Finanzprodukte angeboten werden.

Quelle

FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2021 als PDF