In Folge 186 von „Follow the Rechtsstaat“ sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über Datenschutz, Rechtspositivismus und eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Zunächst geht es um die Diskussion, ob Datenschutzvorgaben die Veröffentlichung von Fahndungsfotos nach einem Anschlag verhindert haben. Härting und Brink ordnen die Vorwürfe rechtlich ein.
Anschließend befassen sich die beiden mit einem Beitrag des Rechtshistorikers Peter Oestmann zum Rechtspositivismus und der Frage, wie politische Proteste und Blockaden rechtlich zu bewerten sind.
Zum Abschluss geht es um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2026 zum strafrechtlichen Verbot sogenannter kindlicher Sexpuppen. Dabei diskutieren Härting und Brink insbesondere den Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers und das Sondervotum eines Verfassungsrichters.