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In Folge 188 von „Follow the Rechtsstaat“ sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über Urheberrecht bei KI-generierter Musik, die Weitergabe privater WhatsApp-Nachrichten und den Einsatz von Metas Smart Glasses.

Zunächst geht es um ein Urteil des LG München I gegen den US-amerikanischen KI-Musikgenerator Suno. Das Gericht bestätigte Ansprüche der GEMA weitgehend und befasste sich dabei insbesondere mit der Frage, welche Rückschlüsse aus Ähnlichkeiten zwischen KI-generierten Inhalten und geschützten Trainingswerken gezogen werden können.

Anschließend diskutieren Härting und Brink einen Fall, in dem private WhatsApp-Nachrichten an einen Arbeitgeber weitergegeben wurden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob hierbei die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO greift.

Zum Abschluss geht es um Metas Smart Glasses und die datenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Fotografieren und Filmen anderer Personen im öffentlichen Raum stellen.