Am 18. Juli hat der Bund den zweiten Aufruf zur Computerspielförderung veröffentlicht. Die gute Nachricht: Es gibt mehr Geld, weniger Einschränkungen und neue Spielräume – auch für größere Studios. Die schlechte: Wer Förderung will, muss besser planen, umfangreicher dokumentieren und inhaltlich mehr liefern. Neben Finanzierungsplänen und Business Cases rücken Aspekte wie Barrierefreiheit, USK-Kennzeichnung und der kulturelle Wert eines Spiels stärker in den Fokus. Kurz: Der Topf ist größer, aber die Latte liegt etwas höher.
Übersicht
Welche Games werden gefördert?
Gefördert werden wie bisher Prototypen und Produktionen digitaler Spiele. Entscheidend ist, dass die Projekte in Deutschland durchgeführt werden – entweder vollständig oder überwiegend. Die Umsetzung kann durch das eigene Studio erfolgen oder teilweise ausgelagert sein, sofern der deutsche Bezug erhalten bleibt. Der Fördertopf ist gut gefüllt, der Deckel je Projekt liegt nun bei satten 8 Millionen Euro.
Auch Spiele mit Publisher-Deals, DLCs oder mobile-only Produktionen sind ausdrücklich zulässig. Cross-Plattform-Titel, Portierungen oder umfangreiche Erweiterungen (Add-ons, Standalone-DLCs) fallen ebenfalls unter die förderfähigen Formate. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Spielgenres, der verwendeten Engine oder Plattform – entscheidend sind wirtschaftliches Potenzial, kultureller Wert und Entwicklungsstand.
Welche Studios werden gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland – egal ob Indie-Developer oder Tochter eines internationalen Publishers. Für ausländisch kontrollierte Studios gibt’s eine zusätzliche Erklärung – auch hier ist eine Förderung möglich. Wer KMU ist, muss das belegen.
Wie viel Förderung ist pro Projekt möglich?
Der Zuschuss ist nicht mehr gedeckelt auf kleine, mittlere oder große Projekte – alle Anträge laufen in einen gemeinsamen Topf. Die Obergrenze pro Projekt liegt jetzt bei 8 Millionen Euro. Gefördert wird wie gehabt anteilig (meist 50 %), und auf Kostenbasis, nicht Ausgabenbasis.
Die Gemeinkostenpauschale beträgt jetzt 60 % (vorher 40 %) der förderfähigen Personalkosten – ein echter Pluspunkt für Studios mit eigener Produktion.
Kurzübersicht: Was wird gefördert und was nicht?
Förderfähig sind:
- Entwickler:innengehälter, Honorare, Assets, Engine- oder Lizenzkosten
- Subunternehmer:innen (max. 50 % der Personalkosten)
- Community-Tests, Messen, projektspezifische Serverkosten
- USK-Prüfungen, Barrierefreiheitsfeatures
Nicht förderfähig sind:
- Marketing, Werbung, klassische PR
- Allgemeine Büroausstattung, GmbH-Gründungskosten
- Rückwirkende Kosten vor Antragsstellung
Was kommt noch für die Förderung in Frage?
Einige interessante Details, die in der Praxis oft untergehen:
- Serverkosten und Live-Ops sind ausdrücklich förderfähig – gute Nachrichten für Online und Live Service Games.
- Publisher-Investments schließen die Förderung nicht aus, solange genug „offene Finanzierung“ bleibt.
- Outsourcing ist möglich, muss aber anteilig bleiben. Lokale Produktion wird bevorzugt, ist aber keine formale Pflicht.
- Verwertungserlöse bleiben bei den Studios – Rückzahlungsmodelle gibt’s keine.
Was gehört in den Antrag auf Games-Förderung?
Es bleibt nicht bei Businessplänen und Finanzübersichten. Wer Förderung will, muss zeigen, dass sein Game gebraucht wird – aus Sicht des Markts und des Bundes:
- Fördernotwendigkeit: Was wäre ohne Förderung nicht möglich?
- Kultureller Beitrag: Warum ist das Spiel „wertvoll“ – inhaltlich, wirtschaftlich, technologisch?
- Barrierefreiheit: Produktionen müssen barrierearme Optionen vorsehen (z. B. Untertitel, steuerbare Schriftgrößen).
- USK-Pflicht: Jeder öffentlich zugängliche Build braucht ein USK-Label – auch auf Steam oder einer Messe. Bei Änderungen oder Weiterentwicklungen innerhalb von 3 Jahren nach Release, die eine Auswirkung auf den Jugendschutz haben könnten, müssen Antragsteller nachkennzeichnen.
Hier hilft das BMWE aus mit einer entsprechenden Checkliste (hier abrufbar).
Was für Pflichten kommen auf geförderte Studios zu?
Wer eine Förderung erhält, verpflichtet sich zur Einhaltung konkreter Vorgaben – und sollte diese frühzeitig in die Projektplanung einbauen.
- Logo-Pflicht: Das offizielle Förderlogo muss im Spiel selbst, auf der Website, in Trailern, im Abspann und in sämtlichen Presse- und Marketingmaterialien gut sichtbar eingebunden werden.
- Nachweispflichten: Nach Projektabschluss ist ein kostenloser, lauffähiger Build sowie ein Video mit echtem Gameplay einzureichen. Ohne diesen Nachweis kann die Auszahlung der Fördermittel ganz oder teilweise verweigert werden.
- Compliance-Vorgaben: Auch rechtlich müssen Entwickler vorausschauend planen. Der Förderaufruf macht klar, dass spätere regulatorische Anforderungen – z. B. zu Lootboxen, Monetarisierung oder Barrierefreiheit – bereits in der Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Wer hier fahrlässig agiert, riskiert eine Rückforderung der Mittel.
Wie ist der Antrag auf Spieleförderung zu stellen?
Der Antrag für die Games-Förderung des Bundes ist rein digital über das Portal easy-Online zu stellen. Der Ablauf folgt einem festen Muster – und wer den Überblick behält, spart Zeit und Nerven.
- Pflicht zur Förderberatung: Bevor überhaupt ein Antrag eingereicht werden kann, ist ein Beratungsgespräch mit dem Projektträger DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) verpflichtend. Ohne dieses Vorgespräch wird der Antrag nicht angenommen. Es dient dazu, offene Fragen zu klären und vermeidbare Fehler im Verfahren frühzeitig auszuschließen.
- Antrag über easy-Online: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das zentrale Förderportal https://foerderportal.bund.de. Dort wird ein digitaler Antrag generiert, der entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) oder per TAN-Verfahren rechtsverbindlich eingereicht werden muss. Der Antrag muss vollständig sein und alle notwendigen Anlagen beinhalten. Bei unvollständigen Anträgen wir in der Regel eine Nachreichfrist von 2 Wochen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung der Frist, kann der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt werden bzw. die betroffenen Personen nicht als förderfähig anzuerkennen.
- Kein Projektstart vor Bewilligung: Die Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen wurden. Ein Projektstart ist erst ab dem 1. Oktober 2025 erlaubt – es sei denn, vorab wurde beim DLR eine Ausnahmegenehmigung („vorzeitiger Maßnahmenbeginn“) beantragt und bewilligt. Wer ohne diese Genehmigung startet, verliert den Förderanspruch.
Wie ist die Timeline für die Anträge auf Computerspieleförderung?
- Start der Förderung: 01. August 2025
- Frühester Projektstart: 01. Oktober 2025
- Ende der Förderung: spätestens 31. Dezember 2026
Wichtige Erinnerung: Vor dem finalen Antrag ist eine Beratung beim Projektträger Pflicht! Wer also im August einreichen will, sollte spätestens im Juni alle Unterlagen bereit haben.
Fazit
Der neue Aufruf ist ein starkes Signal darfür, dass es der Bund mit der Games-Förderung ernst meint. Wer von den bis zu 8 Mio. Euro profitieren will, muss allerdings gut vorbereitet antreten: transparent, planvoll und mit einem klaren kulturpolitischen Mehrwert.
Wer Fragen zu Antragsstrategie, Verträgen mit Publishern oder barrierefreier Spielgestaltung hat, kann sich gerne bei uns melden. Wir begleiten Entwickler:innen bei der Antragstellung und allem drum herum – pragmatisch, zielgenau und ohne Spielereien.