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In der dritten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Lasse Konrad, Partner bei Härting Rechtsanwälte, drei Streitigkeiten vor, die im Anschluss von Cyber-Angriffen entstanden sind.

Zunächst wird thematisiert, was Cyber-Verfahren von anderen IT-Streitigkeiten unterscheidet. Vertieft werden anhand der Beispiele die folgenden Fragen:
• Welche Schäden sind überhaupt erstattungsfähig?
• Wie muss ein Schaden nachgewiesen sein?
• Wie kann ein Schaden berechnet werden?
• Welche Bedeutung haben die laufenden Beziehungen zum Dienstleister?
• Welche Rolle spielen LKA, ZAC und Staatsanwaltschaft?
• Wie gestalten sich Massenverfahren nach Cyberattacken?
• Wie können solche Verfahren abgewehrt werden?