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Brüssel, 26. September: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner dritten Plenarsitzung die Angemessenheitsentscheidung in Bezug auf Japan erhalten und beginnt mit dessen Beurteilung für die Genehmigung.

Die EU und Japan sind seit Juli 2018 in Gespräche bezüglich Sicherheitsmassnahmen zu Gunsten des Schutzes von Personendaten aus der EU verwickelt. Am Ende der Verhandlungen soll eine sogenannte Angemessenheits-entscheidung (adequacy decision) stehen, die garantieren soll, dass das Datenschutzniveau in Japan demjenigen der EU entspricht. Eine solche Entscheidung ermöglicht, dass zwischen den beiden Gebieten Daten ohne zusätzliche Autorisierungen oder Sicherheitsmassnahmen verschoben werden können. Beide Seiten, EU und Japan, durchlaufen zunächst die jeweiligen internen Prozesse.

Im Rahmen der europäischen Meinungsbildung wurde die europäische Datenschutzbehörde von der Abgeordneten Věra Jourová angefragt, den Entwurf der Angemessenheitsentscheidung zu prüfen und eine Meinung zu formulieren. Der Ausschuss wird den Entwurf sorgfältig überprüfen. Zu berücksichtigen sind die weitreichenden Folgen des Entwurfs, aber auch die Notwendigkeit zum Schutz von Personendaten innerhalb der EU.

Sobald die europäische Datenschutzbehörde (EDPB) sich ihre Meinung gebildet hat, wird ein Komitee konsultiert, das aus Repräsentanten der Mitgliedsstaaten besteht.

Quelle:

European Data Protection Board, Press release: Third Plenary session: EU-Japan draft adequacy decision, DPIA lists, territorial scope and e-evidence (zuletzt besucht am 27.09.2018 um 11:01)

Weitere Informationen:

Press release 05.09.2018 (zuletzt besucht am 27.09.2018 um 15:09) und Questions & Answers on the Japan adequacy decision (zuletzt besucht am 27.09.2018 um 15:09)