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Die EU weitet die Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Garantien im Handel deutlich aus. Ab Herbst 2026 müssen Online- und stationäre Händler standardisierte Musterhinweise („harmonisierte Mitteilung“ und – unter engen Voraussetzungen – ein Garantielabel) verwenden.

Der Beitrag erläutert die neuen Vorgaben der „Empowering Consumers“-Richtlinie und deren Umsetzung in Deutschland. Künftig reicht ein allgemeiner Hinweis auf die Gewährleistung nicht mehr aus: Händler müssen für Waren eine von der EU vorgegebene „harmonisierte Mitteilung“ in festgelegter Gestaltung bereitstellen, inklusive Verweis per QR-Code/Link auf eine EU-Infoseite. Für bestimmte Herstellergarantien kommt zusätzlich eine produktbezogene „harmonisierte Kennzeichnung“ hinzu – allerdings nur bei unentgeltlichen Haltbarkeitsgarantien des Herstellers für die gesamte Ware mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren und nur, wenn der Hersteller die Informationen bereitstellt. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Umsetzung im E-Commerce.

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