Der im letzten Jahr verabschiedete Digital Services Act ist für sogenannte „sehr grosse Online Plattformen und Suchmaschinen“ bereits seit dem 25. August 2023 in Kraft. Diese müssen nun allen neuen Verpflichtungen aus dem Gesetz nachkommen.
Im letzten Jahr hat die Europäische Union den Digital Services Act, kurz DSA, verabschiedet. Die EU-Verordnung hat zum Ziel die Verbreitung von illegalen Inhalten und Produkten entgegenwirken, indem den Betreibern von Vermittlungsdiensten Transparenz- und Handlungspflichten auferlegt werden. Um den Umfang der Verpflichtungen der einzelnen Plattformen zu bestimmen, wurden alle Betreiber verpflichtet, bis zum 17. Februar 2023 die Anzahl ihrer aktiven Nutzer zu veröffentlichen. Die Verpflichtungen aus dem DSA für sehr grosse Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen sind dabei vier Monate nach dem Benennungsbeschluss durch die EU-Kommission umzusetzen.
Die Kommission hat am 25. April 2023 die ersten Benennungsbeschlüsse im Rahmen des DSA angenommen, in denen sie 17 sehr grosse Online-Plattformen und zwei sehr grosse Online-Suchmaschinen benannte, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer erreichen. Darunter zählen Facebook, Google, Amazon sowie weitere bekannte Social-Media-Plattformen und Marktplätze. Die Umsetzungsfrist der benannten Betreiber ist dabei am 25. August 2023 abgelaufen, womit diese nun allen neuen Verpflichtungen aus dem Gesetz nachkommen müssen.
Die benannten Betreiber müssen seit dem 25. August 2023 ihre Systeme, Ressourcen und ihre Verfahren zur Einhaltung der im DSA enthaltenen Bestimmungen eingerichtet haben. Welche Verpflichtungen die Betreiber erfüllen müssen wurde in der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25. April 2023 nochmals konkretisiert. Zusammengefasst soll mit Umsetzung dieser Verpflichtungen die Handlungsfähigkeit der Nutzer gestärkt, Werbung klar gekennzeichnet, der Schutz Minderjähriger verstärkt, Desinformation vorgebeugt und Transparenz durch unabhängige Überprüfungen und Berichte erhöht werden. Bei Verstösse oder unzureichender Umsetzung des DSA können je nach Art und Schwere des Verstosses Bussgelder bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes ausgesprochen werden.
Gemäss dem Analysedokument der Interdepartementale Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik (IK-EUDP) ist zu erwarten, dass die benannten Online-Suchmaschinen und Online-Plattformen die durch den DSA neu gesetzten EU-Standards auch in der Schweiz umsetzen werden. Anderenfalls würden Nutzer aus der Schweiz gegenüber EU-Nutzer schlechter gestellt werden, sollte es zu keiner äquivalenten Schweizer Gesetzgebung kommen.
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_2413
https://haerting.ch/wissen/auswirkungen-von-eu-rechtsakten-auf-die-schweiz/