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Ob Inbound- oder Outboundtelefonie – die klassische Kundenhotline erfreut sich auch in Zeiten digitaler Kommunikationskanäle weiterhin großer Beliebtheit. Nicht allein bei beratungsintensiven Produkten und Dienstleistungen bleibt das persönliche telefonische Gespräch eine der wesentlichen Kommunikationsformen im Marketing. Kontaktbeschränkungen und -verbote haben diesen Umstand in den zurückliegenden Monaten noch einmal deutlich verstärkt. Andererseits ist das Belästigungspotential bei unerwünschten Telefonanrufen erheblich. Die Rechtsordnung trägt diesem Umstand Rechnung und knüpft an Verstöße spürbare Sanktionen für werbende Unternehmen. Die Höhe der durch die Bundesnetzagentur verhängten Bußgelder zeigt hier eine klare Tendenz. Unredliche „Cold Calls“ führen daneben fast immer zu Reputationsschäden und zu einer oft reflexartigen Abneigung gegen telefonisches Marketing. Den Rechtsrahmen zu kennen und risikoorientierte Entscheidungen zu treffen ist deshalb von essentieller Bedeutung für alle Unternehmen, die das Telefon als Vertriebskanal für sich nutzen. Das Webinar gibt hier einen umfassenden Überblick und unternimmt eine rechtliche Einordnung der unterschiedlichen Ausprägungen des Telefonmarketings. Die seit 1. Oktober 2021 geltenden neuen Vorgaben zur Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung (§ 7a UWG) werden besprochen und den Verlautbarungen der Bundesnetzagentur gegenübergestellt.

Schwerpunkte:

  • Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Telefon-Marketing nach DSGVO und UWG
  • Zulässigkeit und Grenzen von Werbemaßnahmen – Inbound- und Outbound
  • Wechselwirkung zwischen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht
  • Möglichkeiten des Telemarketing außerhalb des Vorliegens einer Einwilligung
  • Besprechung der maßgeblichen Rechtsprechung und aktueller behördlicher Verfahren
  • Neue Vorgaben an die „angemessene“ Dokumentation von Einwilligungen (§ 7a UWG) und Auslegungshinweise der Bundesnetzagentur