Direkt zum Inhalt wechseln

Ab 2026 sind Wegstreckenzähler ohne TSE unzulässig. Taxi- und Mietwagenunternehmen müssen ihre Systeme rechtzeitig umrüsten, melden und archivieren. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Pflichten, Fristen und Folgen zusammen.

A. Was ist die TSE und wie funktioniert sie?

Technische Sicherheitseinrichtungen, oder abgekürzt TSE, sind ein zertifiziertes Sicherheitssystem, das Manipulationen von Fahraufzeichnungen verhindert soll. In der Mietwagenbranche soll anhand dieser Funktion auch die Einhaltung der Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 S. 3 PBefG) überprüft werden. TSE sorgen dafür, dass jede Transaktion – etwa Fahrt, Storno oder Zahlung – mit Zeitstempel, Betrag und laufender Nummer kryptografisch signiert wird. Die Daten sind verschlüsselt gespeichert und können bei Bedarf an das Finanzamt übermittelt, oder von Behörden angefordert werden.

Eine TSE setzt sich aus drei Elementen zusammen:

  • Sicherheitsmodul
  • Speichermedium
  • Digitale Schnittstelle

B. Welche Fristen gelten für die Umrüstung?

Ab 2026 sind elektronische Aufzeichnungssysteme ohne TSE untersagt. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Die Nutzung älterer INSIKA-Systeme ist nur noch bis zum 31.12.2025 erlaubt.

Ab dem 1.1.2026 müssen alle Fahrzeuge mit einem TSE ausgerüstet sein.

C. Praxis: Meldepflicht & Aufbewahrung

Meldung ans Finanzamt

  • TSE-Systeme, die bis 30.6.2025 installiert wurden, müssen bis 31.7.2025 dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
  • Später installierte Systeme: binnen eines Monats ab Einbau
  • Die Meldung erfolgt online über ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle und umfasst Angaben zur Seriennummer und Einsatzstelle der TSE.

Datenarchivierung

Die Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden – sowohl lokal (z. B. Festplatte) als auch cloudbasiert möglich.

D. Zusammenfassung

Thema Details
Ziel der TSE Manipulationssichere Kassen – nachweisbare Geschäftsvorgänge
Was wird aufgezeichnet? Die TSE signiert alle relevanten Daten, die vom Taxameter oder Wegstreckenzähler erfasst werden, wie z.B. Start und Ende des Vorgangs, Betrag, Zeitpunkt und eine fortlaufende Transaktionsnummer
Start 1. Januar 2026
Meldung der Inbetriebnahme ans Finanzamt ELSTER-basierte Meldung – bis einen Monat nach Installation
Aufbewahrung 10 Jahre – lokal oder cloudgestützt
Kosten ab ca. 500 € pro Fahrzeug, steuerlich absetzbar
Konsequenzen bei Verstoß Bußgelder bis 25.000 €, Schätzungen bei Betriebsprüfung

E. Rechtlicher Hintergrund

Der Rechtsrahmen für TSE wird durch § 146a Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) bestimmt.

§ 146a AO regelt die Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme und schreibt vor, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfassen sind. Das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Diese zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung muss aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen. Die digitalen Aufzeichnungen sind auf dem Speichermedium zu sichern und für Nachschauen sowie Außenprüfungen durch elektronische Aufbewahrung verfügbar zu halten.