Klimaneutral-Werbung hält der Verbraucherzentrale stand
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 26. Februar 2025 (Az. 5 U 11/24) die vorinstanzliche Abweisung der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale gegen einen Hamburger Energieversorger bestätigt.
