Keine unlautere Nachahmung von Würfelketten
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 6. Februar 2025 (Az. 15 U 43/24) sämtliche wettbewerbsrechtlichen Ansprüche der Herstellerin der bekannten „Geo-Cube“-Halsketten gegen drei über otto.de vertriebene Würfelketten abgewiesen. Es sah in den preisgünstigen Konkurrenzprodukten weder eine vermeidbare Herkunftstäuschung noch eine unlautere Rufausnutzung und stellte zugleich klar, dass der Schutzbereich des § 4 Nr. 3 UWG bei lediglich durchschnittlicher wettbewerblicher Eigenart eng gezogen bleibt.
