Bestätigung virtueller Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften durch das Landgericht Köln
Abschließend erkennt das Gericht die Einschränkungen der Aktionärsrechte als gravierend an, jedoch überwiegen in der jetzigen Situation der „Infektionsschutz der Aktionäre sowie der gesamten Zivilgesellschaft.“
