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Im Abmahnwonderland dauert es natürlich nicht lange, bis die Frage diskutiert wird, inwieweit die Einzelhändler:innen in diesen Konstellationen die fernabsatzrechtlichen Vorschriften zu beachten haben und insbesondere Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht hinsichtlich der geschlossenen Verträge einräumen müssen.

Es gibt sie schon, die pragmatischen Lösungen in Pandemiezeiten. Sie sind nicht gerade häufig, vor allem nicht im stationären Einzelhandel, aber sie kommen vor. Lokale Einzelhändler:innen entdecken den Online-Handel und setzen kleine Online-Shops auf. Dabei wird immer häufiger auch auf Click&Collect-Modelle zurückgegriffen: Die Verbraucher:innen bestellen online oder telefonisch und holen die Ware im Ladengeschäft ab. Dabei sind die Ausgestaltungsvarianten vielfältig. Soweit nach aktueller lokaler Verordnungslage Besuche in Ladengeschäften zulässig sind, werden auch Click&Meet angeboten und Termine für den Besuch des stationären Shops gebucht…

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