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Vor Kurzem unterzeichnete und setzte US-Präsident Donald Trump den «Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act» (CLOUD Act) in Kraft.

Der CLOUD Act ermöglicht amerikanischen Ermittlungsbehörden unter gewissen Umständen den Zugriff auf Daten, die auf Servern ausserhalb des US-Territoriums gespeichert sind. Die an sich zur Herausgabe verpflichteten IT-Dienstleister können die Herausgabe z.B. mittels Aufhebungsantrag stoppen, wenn

a) der Teilnehmer nicht US-Bürger ist und seinen Wohnsitz ausserhalb der USA hat oder
b) wenn durch die Herausgabe der Teilnehmerdaten der IT-Dienstleister ausländisches Recht verletzen würde.

Weiter bildet der CLOUD Act auch den Rahmen für sogenannte «executive agreements». Mit solchen bilateralen Abkommen zwischen den USA und einem anderen Staat können rechtliche Einschränkungen des anderen Staates aufgehoben werden, die es IT-Dienstleistern ansonsten verbieten, Teilnehmerdaten in die USA zu transferieren.

Auswirkungen zeigt die Unterzeichnung des «Cloud Acts» auch auf einen wegweisenden Fall zwischen dem Tech-Giganten Microsoft und den USA: Bei dem Rechtsstreit aus dem Jahr 2013 ging es um die Grundsatzfrage der Weitergabe personenbezogener Daten an die US-Behörden, namentlich um Daten, die ausserhalb der USA auf Firmenservern von Microsoft in Irland gespeichert sind. Gleichwohl sich die Server und somit die Daten nicht im territorialen Zuständigkeitsbereich der US-Behörden liegen, forderten die US-Justizbehörde die Herausgabe der Daten von Microsoft.

Aufgrund der Ablehnung einer derartigen Anfrage der US-Behörden von Microsoft wurde Klage beim Southern District of New York auf Herausgabe der Daten eingereicht. Der Entscheid zu Lasten von Microsoft wurde von Microsoft angefochten und vor der nächst höheren Instanz auch gewonnen. Damit gelangte der Fall an den Supreme Court, nachdem das US Justizministerium den Entscheid der unteren Instanz zu Gunsten von Microsoft nicht akzeptiert hatte. Eine Entscheidung des Falls war für Anfang Juni vorgesehen. Mit dem Verweis auf den jüngst verabschiedeten Cloud Act wurde das Verfahren vom dem Supreme Court ad acta gelegt. Ein höchstrichterlicher Entscheid über Fragen im Zusammenhang mit dem staatlichen Zugriff auf Personendaten ausserhalb der USA ist deshalb nach wie vor ausstehend – wenn nun auch vor geänderter gesetzlicher Grundlage.

Laut des oberstem Prozessvertreters der US-Regierung wurde Microsoft bereits erneut ein Durchsuchungsbeschluss, diesmal gestützt auf den Cloud Act, zugestellt.

 

Quellen: Cloud Act und  Supreme Court (Motion to vacate the judgment of the court)