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In Episode 27 vom Data Navigator Podcast geht es um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Data Act. Unser Gast ist Dr. Max Dregelies, Akademischer Rat und Habilitand an der Uni Trier am Lehrstuhl von Prof. Dr. Benjamin Raue sowie Fellow am Institut für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).

Herr Dregelies hat sich aus Sicht der Wissenschaft mit dem Geschäftsgeheimnisschutz auseinandergesetzt und in der Sommerausgabe der GRUR einen Aufsatz dazu veröffentlicht. Das war der Anlass für unser Gespräch in dieser Folge des Data Navigator.

Zunächst klären wir, wovor Unternehmen überhaupt Angst haben im Zusammenhang mit Data Act und Geschäftsgeheimnissen? Dann gehen wir im Detail darauf ein, was überhaupt Geschäftsgeheimnisse sind.

Dann schauen wir auf den Schutzmechanismus des Art. 4 Abs. 6 Data Act und diskutieren, welche Informationen überhaupt Schutz genießen. Herr Dregelies erklärt, welche Maßnahmen der Hersteller vom Nutzer zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse verlangen kann. Schließlich sprechen wir über die „Trade Secret Handbrake“, die Notbremse, wenn Geschäftsgeheimnisse nicht zuverlässig geschützt werden können. Schließlich geht es um die absolute Weigerungsmöglichkeit, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere wirtschaftliche Schäden drohen.

All das hört sich nach schwerer juristischer Kost an, im Gespräch erklärt unser Gast das Konzept aber sehr anschaulich und an konkreten Beispielen.

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