In Folge 44 des Data Navigator Podcast geht es um FRAND im Data Act, also die Frage, zu welchen Bedingungen Dateninhaber IoT-Daten an Dritte herausgeben müssen und was sie dafür verlangen dürfen. Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne erläutern die Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung.
Ausgangspunkt ist das bekannte Dreieck: Ein Nutzer (z.B. Windparkbetreiber) weist den Hersteller (z.B. Vestas) an, Betriebsdaten direkt an einen Dritten (z.B. das Startup Turbit) zu schicken. Dafür muss zwischen Hersteller und Drittem ein Vertrag geschlossen werden (siehe Art. 8 Data Act), und die Vergütung richtet sich nach Art. 9 DA, das alles zu FRAND-Bedingungen. Der Nutzer darf die Daten dagegen ohne Entgelt herausverlangen.
Martin und Hubertus gehen im Detail durch, welche Kosten der Hersteller verlangen darf (Bereitstellungskosten, Onboarding, ggf. Marge und Investitionskosten – letztere aber zum Beispiel nicht gegenüber KMU), welche Abrechnungsmodelle die Draft Guidelines der Kommission vorsehen und was „non-discriminatory“ in der Praxis bedeutet. Zentraler Grundsatz: Der Wert der Daten selbst darf nicht bepreist werden .
Das Fazit: Die Vergütungsfragen werden sich sektorspezifisch unterschiedlich entwickeln. Aktuell scheitert es oft noch an Grundlegendem: Welche Daten fließen überhaupt, wie sind sie zuzuordnen? Das Petitum bleibt: Hersteller, Nutzer und Datenempfänger müssen sich sektorintern zusammensetzen und auch über die Konditionen der Datenbereitstellung sprechen.
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