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Die „Ampel“ möchte das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzen. Anders als bisher sollen Transmenschen die Möglichkeit erhalten, durch eine Erklärung vor dem Standesamt ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Das bisher notwendige Gerichtsverfahren soll ebenso abgeschafft werden wie die Notwendigkeit der Vorlage eines ärztlichen Attests und einer Begutachtung.

Niko Härting spricht mit Tessa Ganserer über das Gesetzesvorhaben. Tessa Ganserer war bis 2021 für Bündnis90/Die Grünen Abgeordnete im Bayerischen Landtag, seit der letzten Bundestagswahl ist sie Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Sie fordert schon seit langem eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes, das aus dem Jahr 1980 stammt.

Das Transsexuellengesetz war von Anfang an menschenrechtswidrig. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Gesetz vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags nur möglich war, wenn sich der oder die Betroffene sterilisieren ließ. Für verheiratete Transmenschen ordnete das Gesetz eine Zwangsscheidung an, wenn die Änderung des Eintrags vollzogen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hob die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes erst 2011 bzw. 2008 auf.

Tessa Ganserer erläutert, was das bisherige Recht für die Betroffenen bedeutet. Sie erläutert die drastischen seelischen und wirtschaftlichen Konsequenzen der bisherigen Rechtslage für Transmenschen, zu denen nicht-binäre Menschen ebenso zählen wie transgeschlechtliche Menschen. Auch nicht-binäre Menschen mussten sich ihre Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpfen, das 2017 den Gesetzgeber verpflichtete, einen Geschlechtseintrag zu ermöglichen, der weder „männlich“ noch „weiblich“ lautet.

Über die Lebenswirklichkeit von nicht-binären und transgeschlechtlichen Menschen herrscht viel Unwissenheit. Tessa Ganserer erläutert, weshalb es als diskriminierend und verletzend empfunden wird, von einer „Geschlechtsumwandlung“ und einem „falschen Körper“ zu sprechen. Wie der Körper eines Transmenschen aussehe, gehe niemanden etwas an. Auch dies ist ein selbstverständlicher Bestandteil von Gleichberechtigung und Respekt vor dem Anderen.

Im zweiten Teil des Podcasts geht es um Fragen des Jugendschutzes und möglichen Konsequenzen des geplanten Gesetzes für den Leistungssport sowie um Frauen, die um ihre Schutzräume fürchten. Tessa Ganserer erläutert, dass es eine naive Vorstellung sei, dass jede Frau ohne Weiteres Zutritt zu einem Frauenhaus verlangen kann. Gerade weil es sich um Schutzräume handele, gebe es bereits jetzt Aufnahmeverfahren, die verhindern, dass Personen in ein Frauenhaus gelangen, die eine Gefahr für die Bewohnerinnen darstellen.