· Muss ein Justizprüfungsamt dem Prüfling kostenlos Kopien aller Klausuren und Prüfervermerke zur Verfügung stellen? Ja, meint das Bundesverwaltungsgericht und begründet dies mit Art. 15 Abs. 3 DSGVO, ohne die grundsätzliche Frage zu klären, wie weit das Datenschutzrecht ein „Recht auf Kopie“ gewährt.
· Muss Google den Wahrheitsgehalt von Artikeln prüfen, die sich in Ergebnissen der Google-Suche finden, wenn sich Betroffene beschweren? Nein, meint der Europäische Gerichtshof und rudert beim „Recht auf Vergessen“ deutlich zurück. Google wird dies freuen.