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In dieser Folge geht es um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wie leicht ist es tatsächlich, mittels des IFG Auskünfte von Behörden und Akteneinsicht zu erlangen? Und wie aufwändig können Gerichtsverfahren sein, wenn Behörden eine Akteneinsicht verweigern. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren anhand von zwei neueren Gerichtsentscheidungen die Fallstricke der Informationsfreiheit.

Bürokratische Hürden (OVG Sachsen-Anhalt vom 20.3.2023, 3 L 108/22.Z, ab Minute 32:26): Zu umfangreich, zu aufwändig, zu unbestimmt, Antrag bei den falschen Bediensteten gestellt, Identität des Antragstellers unklar. Bisweilen ziehen Behörden alle bürokratischen Register, um Auskünfte und Akteneinsicht zu vermeiden. Den Betroffenen bleibt dann – in diesem Fall erfolgreich – nur der Weg zum Gericht.

Maskenbeschaffung (VG Köln vom 19.1.2023, 13 K 2382/21, ab Minute 8:25): Auch Ministerien zeigen sich nicht immer auskunftsfreudig. So bestellte das Bundesgesundheitsministerium im April 2020 ca. 1,03 Mrd. Schutzmasken und 1,02 Mrd. OP-Masken zu stolzen Preisen. Je OP-Maske 60 Cent, je FFP-Maske 4,50 EUR. Bei IFG-Anträgen zu diesem Milliardengeschäft für zahlreiche Unternehmen zeigt man sich im Ministerium äußerst zugeknöpft. Kaum ein Ausschlussgrund, auf den man ich in Bonn nicht berief – so beispielsweise auf den angeblich notwendigen „Schutz des fiskalischen Interesses des Bundes im Wirtschaftsverkehr“ (§ 3 Nr. 6, 1. Alt. IFG). Das VG Köln zeigte sich indes von keinem der ministerialen Argumente überzeugt, gab der Klage in einem 35-seitigen Urteil statt.