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Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff war von 2002 bis 2014 Richterin am Bundesverfassungsgericht und hat kürzlich eine Studie veröffentlicht mit dem Titel „Beratungskulturen – Wie Verfassungsgerichte arbeiten und wovon es abhängt, ob sie integrieren oder polarisieren“. Die Studie hat 800 Seiten und vergleicht die Arbeit von Verfassungsgerichten in der ganzen Welt
(https://www.kas.de/documents/252038/16166715/Beratungskulturen.+Wie+Verfassungsgerichte+ar
beiten%2C+und+wovon+es+abh%C3%A4ngt%2C+ob+sie+integrieren+oder+polarisieren.pdf/a6832
3e0-dd86-6b7b-202e-bd4130edb511?version=1.3&t=1683291883575)
 

Im Gespräch mit Niko Härting geht Gertrude Lübbe-Wolff auf den ersten Teil der Veröffentlichung ein, welcher thematisiert, wie Entscheidungen und Mehrheiten bei Entscheidungen zustande kommen. Dabei werden (ab Minute 5:05) der US Supreme Court und das Bundesverfassungsgericht in ihren historischen Wurzeln verglichen. Bezug wird insbesondere auf das seriatim-Modell und dem per-curiam-Modell genommen. Beide werden näher von Gertrude Lübbe-Wolff erläutert und miteinander verglichen. Dabei berichtet Gertrude Lübbe-Wolff immer wieder aus der Praxis beim
Bundesverfassungsgericht.

Ferner werden (ab Minute 14:34) Annäherungstendenzen der beiden Systeme diskutiert. Insbesondere geht es um die Bedeutung von Sondervoten und die Rolle der Berichterstatter. Welche Bedeutung kommt Sondervoten bei Entscheidungen des BVerfG zu?

Gertrude Lübbe-Wolff kommt im Laufe des Gespräches auf die Persönlichkeiten von Richterinnen und Richtern zu sprechen mit kritischen Beispielen aus Brasilien (wo Richter nicht im stillen Kämmerlein, sondern vor laufender Kamera beraten, ab Minute 29:15). Ab Minute 32:55 geht es um den „Fanhype“ um US-Verfassungsrichter wie Ruth Bader Ginsburg, Sonia Sotomayor und Antonin Scalia. Trägt die Prominenz einzelner meinungsfreudiger Richterinnen und Richter zu mehr Transparenz der Entscheidungsfindung bei? Nährt die Tendenz zur Anonymität in Entscheidungen des BVerfG eine Illusion, indem Einigkeit der Richterinnen und Richter inszeniert wird, obwohl das Gericht bei der Beratung oft heftig streitet? Gertrude Lübbe-Wolff ist gegenüber jedem „Fanyhpe“ skeptisch und betont die Vorteile der deutschen Praxis.