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Seit dem 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft. Der GlüStV regelt abschließend, welche Glücksspielformen in Deutschland erlaubnisfähig sind, und spiegelt damit gewissermaßen den „numerus clausus“ der erlaubnisfähigen öffentlichen Glücksspiele in Deutschland wider. Ergänzt wird der Glücksspielstaatsvertrag durch die Ausführungsgesetze, Spielbankengesetze und ggf. Spielhallengesetze der Bundesländer, welche die „terrestrischen“ Gesichtspunkte der jeweiligen Glücksspielangebote regeln, sowie das RennWLottG, das die Glücksspielbesteuerung zum Gegenstand hat. Daneben gibt es noch §§ GEWO § 33c, GEWO § 33d und GEWO § 33i GewO in Verbindung mit der SpielV, die im Unterschied zum landesgesetzlichen (Online-) Glücksspielrecht Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit sowie das Recht der gewerblichen Spielhallen bundesgesetzlich regulieren. Auch wenn der Bezug möglicherweise nicht direkt ersichtlich ist: selbst das gewerbliche Spielhallenrecht hat für Gaming und eSport eine gewisse Relevanz: das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2005 entschieden, dass Internetcafés einer Spielhallenerlaubnis gemäß § GEWO § 33i GewO bedürfen, sofern der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.