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In diesem Beitrag, der auf einen Vortrag bei der DSRI-Herbstakademie 2020 zurückgeht, werfen wir erneut die Frage auf, inwieweit die Einwilligung die richtige und praktikable Rechtsgrundlage, insbesondere im Zusammenhang mit hochkomplexen und technisierten Verarbeitungen darstellen kann und ob ein Ausbalancieren nicht auch mit anderen Instrumenten des Datenschutzes möglich ist.

 

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