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Künstler, Musiker, Schauspieler, Fotografen, Tontechniker, Veranstalter, Caterer, Clubbetrieber, Musiklehrer, Fitnesstrainer, Yogalehrer, Veranstaltungsmanager, Gastronomen, Theaterbetreiber: Ob aus Berlin oder von anderswo, ob auf Deutsch or in English: Wenn Ihr Fragen habt, schreibt an corona@haerting.de, gebt uns ein paar Stichworte und wir rufen zurück – jeden Tag von 12 bis 18 Uhr. Selbstverständlich kostenlos.

Auf unserer kostenlosen HÄRTING-Helpline haben uns letzte Woche mehr als 300 Anfragen erreicht. Nicht alle haben wir telefonisch erreichen können. Die allermeisten haben von uns jedoch Antworten auf ihre drängendsten Fragen erhalten.

In der kommenden Woche erwarten wir vor allem Fragen zu den Förderprogrammen des Bundes und der Länder. Der Bund hat ein umfangreiches Förderprogramm angekündigt, das am Mittwoch, den 25.3.2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Dieses Förderprogramm soll bestehen aus

  • Krediten, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) organisiert werden. Wichtig: KfW-Kredite müssen stets über die Hausbank beantragt werden, die KfW sichert die Kredite der Hausbanken lediglich ab. Problem 1: Wer eine Direktbank als Hausbank hat, hat oft ein Problem und braucht eine neue Bank. Direktbanken sind nicht für das Kreditgeschäft da- Problem 2: Vielen ist zurzeit mit Krediten wenig oder gar nicht geholfen. Wer mag sich in unsicheren Zeiten auch ncoh verschulden? Dies ist gerade für Soloselbstständige, die derzeit oft keinerlei Einnahmen haben, ein Problem.
  • Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es ist von bis zu 15.000 EUR die Rede, die unbürokratisch online bentragt werden können. Einzelheiten werden mit Sicherhiet im Laufe der Woche bekannt.

Alle Bundesländer haben Kreditprogramme, bei denen sich allerdings oft ähnliche Probleme stellen wie bei den KfW-Krediten. Viele Bundesländer bereiten auch Programme mit unbürokratischen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen vor, wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden.

Schnelle, unbürokratische Hilfe verspricht auch die Bundesagentur für Arbeit. Ob Grundsicherung oder Aufstockung, die Hilfen sollen unbürokratisch und ohne Vermögensprüfung gewährt und können zudem online beantragt werden. Niemand sollte sich scheuen, diese Mittel zu beantragen.

Nach Stand heute (Sonntag, der 22.3.2020) ist die Grundsicherung noch fast überall der einzige sichere Weg zu schneller Hilfe in bar. Nur in Bayern gibt es bereits ein Soforthilfe-Programm mit Zahlungen zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR (https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/).

Aber wir beantworten natürlich nicht nur Fragen zu Fördermitteln, sondern auch Fragen zu

  • Kurzarbeit und Entlassungen: Leider müssen Gastronomen, Einzelhändler, Dienstleister ihre Mitarbeiter oft nach Hause schicken oder sogar entlassen.
  • Gewerbemiete: Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, diese Woche noch einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Kündigungsrecht des Vermieters ausschließt, wenn der Mieter Corona-bedingt keine Miete zahlen kann. Dies soll auch für Gewerbemietverträge gelten.
  • Insolvenz: Diese Woche soll ein Gesetz verabschiedet werden, durch die die Insolvenzantragsfrist bis zum 30.9.2020 für alle Unternehmen ausgesetzt wird, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten sind. Ein solches Gesetz hat das Bundesjustizministerium bereits am vergangenen Montag in Aussicht gestellt und damit de facto die Pflicht zum Insolvenzantrag ausgesetzt.
  • Verträge: Viele Verträge platzen, da Veranstaltungen, Reisen, Auftritte nicht stattfinden können. Jeder solche Fall ist anders. Nicht selten muss man genau hinsehen, was in den Verträgen steht, die die Beteiligten geschlossen haben.
  • Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz: Wer von Schließungen betroffen ist, raten wir zu einem Entschädigungsantrag nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Ob ein solcher Anspruch besteht, ist nicht immer klar. Dies wird in vielen Fällen noch die Gerichte beschäftigen.
  • Steuer: Die Finanzämter sind angewiesen, Stundungen und Vollsterckungsaufschub unbürokratisch zu gewähren. Wenn Einnahmen wegbrechen, werden zudem alle Vorauszahlungen auf Null gesetzt.
  • Versicherungen: Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, die gegen Betriebsunterbrechungen wegen Seuchengefahren schützt, hat jetzt die Chance, Schließungen bei seiner Versicherung als Schaden zu melden und Zahlungen zu erhalten.

Wir werden die Lage auch in der kommenden Woche genau verfolgen, um bei täglich neuen Bestimmungen und Gesetzen immer uptodate zu bleiben. Zählt auf uns!

 


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