Wann ist das Impressum auf einer Webseite ordnungsgemäß mit einer Plattform verlinkt?
Das OLG Braunschweig hat sich in seinem Urteil vom 28. Mai 2025 – 2 U 16/25 mit dieser Frage befasst und entschieden, dass das Impressum in höchstens zwei Schritten erreichbar sein muss.
Für das GRUR-Prax-Doppelheft 15–16/2025 haben wir zu diesem Urteil einen kurzen Praxiskommentar verfasst. Nach unserer Auffassung legt das Gericht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Impressum nach § 5 DDG zu streng aus. Trotzdem empfehlen wir, der Entscheidung aus pragmatischen Gründen zu folgen.