Alea iacta est. Im Markenstreit um den Zauberwürfel ist das Urteil gefallen (EuG: Urteil vom 24.10.2019 – T-601/17). Design und Funktion des 3D-Puzzles verschmelzen miteinander. Die Umsetzung ist technisch nicht anders zu lösen, als es in der ganz konkreten Form des Rubik´s Cube geschieht. Technische Merkmale können nicht dauerhaft als Marke geschützt werden.
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Aus Gründen des fairen Wettbewerbs soll in solchen Fällen dem Markeninhaber gerade nicht das Markenrecht als Instrument zum Erhalt eines praktisch zeitlich unbegrenzten Monopols für die rein technische Lösung eines Produkts eingeräumt werden. Die Rubik´s Cube Unionsmarke wurde daher vom EUIPO zu Recht als nicht eintragungsfähig angesehen, wie das EuG bestätigt.