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Der deutsche Rechtsrahmen zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Werbung auf dem Postweg gilt seit jeher als ausgesprochen komplex. Im europäischen Vergleich sucht man entsprechende Normen vergebens. Diesen und anderen nationalen Alleingängen wird die EU-Datenschutzgrundverordnung ein Ende bereiten. Die gleichbleibend hohe wirtschaftliche Relevanz postalischer Werbung als Anstoßkanal macht es dabei unumgänglich, auch in Zukunft rechtssicher personenbezogene Daten zum Zwecke des (postalischen) Marketings verarbeiten zu dürfen.