Die Bundesregierung hat einen Sonderfond für Kulturveranstaltungen aufgelegt, der für kleinere und größere Veranstaltungen mit bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wird. Der Sonderfond ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche, die mit der Überbrückungshilfe III (insbesondere für Solo-Selbstständige) und dem Neustart Kultur im vergangenen Jahr begonnen wurden. Die Bundesregierung hat außerdem das bestehende Rettungsprogramm Neustart Kultur verlängert. Es wird mit einer Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet.
Der neue Sonderfond für Kulturveranstaltungen wird auf zwei Säulen gestellt: Die erste Säule betrifft die finanzielle Unterstützung von kleineren Events (bis 2.000 Personen), die sogenannte Wirtschaftlichkeitsförderung. Die zweite Säule wird geschaffen für größere Veranstaltungen (ab 2.000 Personen), die Ausfallversicherung.
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Wirtschaftlichkeitsförderung
Für jedes verkaufte Ticket wird ein weiteres „Schattenticket“ subventioniert
Die Unterstützung von kleineren Veranstaltungen unterteilt sich noch einmal in zeitlicher Hinsicht: Einige Gelder stehen bereits ab Juli 2021 zur Verfügung. Dies betrifft Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen. Ab August 2021 ist die Hilfe dann für Veranstaltungen für bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern abrufbar. Dabei sind die geltenden Corona-Schutzkonzepte und die zugelassene Höchstzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern des Landes zu beachten.
Die Unterstützung ist dabei an die Ticketobergrenze gebunden. Der Bund zahlt für jedes verkaufte Ticket ein weiteres Ticket als Zuschuss. Angenommen eine Veranstaltung ist gedeckelt mit 400 Besucherinnen und Besuchern mit einem Ticketpreis pro 50,00 EUR, so würde die Wirtschaftlichkeitshilfe eine Hinzuzahlung von 20.000 EUR bedeuten, da 400 zusätzliche „Schattentickets“ bezuschusst würden.
Höhe. Die Höhe der Förderung ist gedeckelt in der sich ergebenden Finanzierungslücke, die durch die Pandemie-bedingte Limitierung der Tickets entsteht. Die Förderhöchstgrenze wird individuell ermittelt, indem die Kosten der Veranstaltung + sowie einem obligatorischen Zuschlag von 10% Organisationspauschale zusammengerechnet werden. Von diesen Aufwendungen wird dann der Teil abgezogen, der mit dem reduzierten Ticketanteil erzielt werden könnte. Bei dem Beispiel eines Konzerts mit reduziertem Rahmen von 400 Gästen à einem Ticketpreis von 50 EUR können real 20.000 EUR eingenommen werden. Angenommen die Kosten des Veranstalters lägen bei 30.000 EUR, würden 10 % Organisationspauschale aufgeschlagen, sodass einem Erlös von 20.000 EUR ein finanzieller Aufwand von 33.000 EUR gegenüberstünde. Diese unwirtschaftliche Kluft in Höhe von 13.000 EUR wäre dann die maximale Förderhöhe. Es hängt hier aber entscheidend von den Kosten des Veranstalters ab.
Ohne die Hilfe wäre die Kulturveranstaltung wirtschaftlich nicht tragfähig, da eine Lücke von 10.000 Euro zwischen Kosten und Einnahmen klafft. Sie würde daher nicht stattfinden. Durch den Wirtschaftlichkeitsbonus kann die Veranstaltung stattfinden, die Künstlerin ihre Gage erhalten, die Bühnentechniker bezahlt werden und die Veranstalterin ihr Unternehmen am Laufen halten. – Staatsministerin für Kultur und Medien
Insgesamt ist die Wirtschaftlichkeitshilfe bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt.
Antrag. Zuständige Behörde ist die Landeskulturbehörde. Wichtig: Bereits vor der Veranstaltung muss sich der Veranstalter registrieren und Unterlagen, wie das Hygienekonzept einreichen. Außerdem sollten die geplante und erwartete Auslastung sowie die maximale Kapazität des Veranstaltungsorts aus den Unterlagen hervorgehen. Sind mehrere Veranstaltungen geplant, gibt es die Möglichkeit, gebündelte Anträge zu stellen. Im Anschluss an die Veranstaltung kann die Auszahlung der Wirtschaftlichkeitshilfe beantragt werden.
Zuerst registrieren, im Anschluss an die Veranstaltung Auszahlung beantragen
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Ausfallversicherung
Hilfe jetzt als Sicherheit für Veranstaltungen 2022
Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Unterstützung in Form einer Ausfallversicherung für größere Veranstaltungen ab 2.000 Personen verabschiedet. Dies betrifft insbesondere die Planung von Festivals ab dem Frühjahr 2022. Denn ob diese im nächsten Jahr stattfinden werden, hängt aufgrund der langen Vorlaufzeiten von Tourneen und Festivals bereits von Entscheidungen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Mit der Ausfallversicherung sollen Veranstalterinnen und Veranstalter mehr Planungssicherheit zurückerhalten. Bei einer ab September 2021 geplanten Veranstaltung werden im Falle einer Corona-bedingten Absage maximal 80 % der Ausfallkosten übernommen werden. Die Ausfallabsicherung soll dabei wie eine Versicherung wirken, die sonst in der Veranstaltungsbranche üblich sind, aber derzeit für Pandemierisiken am Markt nicht angeboten werden.
Höhe: Im Falle einer Pandemie-bedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 % der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.
Förderfähige Kosten: Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste an förderfähigen Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleister etc.
Registrierung für die Ausfallabsicherung: Auch bei der Ausfallversicherung müssen die Veranstalter die Veranstaltung vor der geplanten Durchführung registrieren und dabei auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente vorlegen. Dies soll auf der IT-Plattform des jeweiligen Länder geschehen, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Die Veranstalterinnen und Veranstalter sind zudem in der Pflicht, anderen Vertragspartnern bekannt zu geben, dass eine Veranstaltung für eines der Module des Sonderfonds registriert ist. Das soll Transparenz zwischen den Vertragspartnern schaffen. Tritt der Schadensfall ein, kann die Förderung beantragt werden. Die konkreten Verluste und entstandenen Kosten werden dabei von den Veranstalterinnen und Veranstaltern nachgewiesen und von prüfenden Dritten bestätigt. Die Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichten sich zu einem kostenminimierenden Verhalten.
Umsetzung durch die Länder
Verwaltet und abgewickelt wird der Sonderfond durch die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.
Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg (Anmerkung 4.6.2021: Derzeit noch nicht abrufbar) für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, soll eine telefonische Beratungshotline der Länder geschalte werden. Das Land Nordrhein-Westfalen soll den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline (Anmerkung 31.5.2021: Derzeit noch nicht abrufbar) betreuen.