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Die Zeilen ,,Zwei mal drei macht vier, widdewiddewitt und drei macht neune, ich mach‘ mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt…“ hat so gut wie jeder schon einmal gehört. Doch damit könnte nun vorerst Schluss sein, zumindest für die künftigen Generationen. Die Erben von Astrid Lindgren, der Schöpferin Pippi Langstrumpfs, machten Urheberrechte am Text des Liedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ vor dem LG Hamburg (LG Hamburg, Urt. v. 09.12.2020 – Az.: 308 O 431/17) geltend. Als Folge darf das Lied nun ohne Zustimmung der Eben nicht mehr gespielt werden.

Dies sei zum einen dem Umstand geschuldet, dass Lindgren es 1969 ausdrücklich abgelehnt habe, dass der Verfasser der deutschen Textversion, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor genannt werden sollte.

Zum anderen, so urteilte das Gericht, verblasse der schwedische Originaltext nach dem Gesamteindruck im Vergleich mit dem angegriffenen Liedtext nicht. Dies gelte sowohl in inhaltlicher Sicht, als auch in stilistischer Hinsicht. Der Inhalt beider Texte sei im Wesentlichen deckungsgleich und auch der charakteristische Rhythmus sei beibehalten worden. Im Urteil heißt es: „Die Pippi Langstrumpf in dem Lied ist genau die Pippi Langstrumpf, die man aus Astrid Lindgrens Geschichten kennt.“ Es handle sich bei der Übersetzung daher um eine unfreie Bearbeitung nach § 23 UrhG. Das LG Hamburg widersprach damit der Auffassung des Verlags, er habe ein neues Werk geschaffen. Alleinige Urheberrechte am Übersetzungstext stünden dem Verlag demnach nicht zu.

Daher dürfen nun die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft mbH und Frankes Witwe den Text des Liedes nicht mehr weiterverbreiten sobald das Urteil rechtskräftig wird. Ferner müssen sie Auskunft über die Einnahmen seit 2007 erteilen und den Lindgren-Erben hierfür rückwirkend Schadensersatz für die entgangene Beteiligung zahlen.

Den Erben der berühmten Kinderbuchautorin sei es jedoch keinesfalls daran gelegen, die Verbreitung des Liedes künftig zu verbieten, lediglich an den Einnahmen müssten sie angemessen beteiligt werden.

Ein Glück, denn so können sich auch noch nachfolgende Generationen an dem prestigeträchtigen Lied über das kleine Mädchen mit den zwei rot geflochtenen Zöpfen erfreuen.