Namhafte Juristinnen und Juristen und Baurechtsexperten haben die Offenlegung der Korrespondenz rund um das „Geheimpapier“ erwirkt, das im März 2020 im Bundesinnenministerium entstand und über das die „Welt am Sonntag“ jetzt berichtet hat. Schon im April 2020 hatten sie HÄRTING Rechtsanwälte mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beauftragt. Erst nachdem HÄRTING das Verwaltungsgericht Berlin eingeschaltet hatte, gab das Robert-Koch-Institut (RKI) die – in weiten Passagen geschwärzten – Informationen heraus.
In dem „Geheimpapier“ des Seehofer-Ministeriums ist von der „gewünschten Schockwirkung“ die Rede, die man in der Bevölkerung erzielen wolle. Wörtlich heißt es, „die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft (müssten) verdeutlicht werden“:
„Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls…
Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“
Es ist nach der Überzeugung der Juristen und Baurechtsexperten von hohem öffentlichen Interesse, wie derartige Schockszenarien kreiert wurden und welche Kommunikationsstrategie während des ersten Lockdowns unter Federführung des Bundesinnenministeriums hieraus entwickelt wurde. Dabei geht es in keiner Weise darum, die Gefährlichkeit der Corona-Pandemie in Abrede zu stellen oder zu relativieren. Eine hoheitlich organisierte Bekämpfungsstrategie ist notwendig, dies jedoch transparent und unter Beachtung der Vorgaben des Verfassungsrechts.
Vor diesem Hintergrund ist die Rolle des RKI von besonderem Interesse, das in der Corona-Krise hohes Vertrauen genießt und eine zentrale Rolle bei der Kommunikation der Bundesregierung spielt. Schon der Anschein, dass das RKI Strategien verfolgt, die auf eine „gewünschte Schockwirkung“ abzielen, gefährden das Vertrauen in die Neutralität und Wissenschaftlichkeit der Kommunikation. Es kann nicht richtig sein, dass ein Institut, das als Bundesbehörde dem Bundesgesundheitsministerium direkt untersteht, Kommunikationsstrategien verfolgt, die gezielt auf schockierende Wirkungen abzielen, und es ist nicht die Aufgabe des RKI, in der Öffentlichkeit Angst und Schrecken zu verbreiten.
Rechtsanwältin Kerstin Horstmann (Düsseldorf): „Es drängt sich der Verdacht auf, dass das RKI nicht unabhängig ist, sondern politisch gesteuert ist und mit der Verbreitung der ‚Zahlen‘, bestimmte politische Ziele verfolgt werden. Dies wiegt umso schwerer, weil zahlreiche Gerichte diesen Zahlen bislang völlig unkritisch gefolgt sind und das RKI als unabhängiges Institut respektieren, was es augenscheinlich nicht ist.“
Prof. Stefan Leupertz (Richter am Bundesgerichtshof a.D., Köln): „Gefährlich wird die Lage, wenn der Staat beginnt, schon die Generierung der Informationen und ihre Interpretation durch dann eben nicht mehr unabhängige Experten zu organisieren. Genau das ist hier geschehen. Das BMI hat ersichtlich und am Ende mit großem Erfolg versucht, ein Informations- und Meinungskartell zu organisieren, das es den politischen Entscheidungsträgern in schwieriger Lage ermöglicht, durch eine Politik der Angst Entscheidungskompetenz auch ohne belastbare sachliche Rechtfertigung zu erlangen. Das muss die Öffentlichkeit erfahren. Wir versuchen, diese Kenntnis zu vermitteln.“
Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges (Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Bonn): „Von Anfang an empfand ich die Corona-Maßnahmen und die tiefgreifenden Einschränkungen unserer Grundrechte und der demokratischen Prinzipien als nicht hinreichend begründet. Die Politik handelt(e) wie in längst überwunden geglaubten Zeiten eines Hoheitsstaates, über einen längeren Zeitraum demokratisch nicht hinreichend legitimiert, lediglich aufgrund der Verordnungsebene in den Ländern und im Bund. Dabei bleibt es unzweifelhaft, dass es die Corona-Pandemie gibt, dass staatliches Handeln erforderlich ist und unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps geschützt werden muss. Nur doch bitte nicht ohne, sondern mit Beteiligung der Bevölkerung auf der Grundlage wahrhafter und die Meinungsvielfalt berücksichtigender Informations- und Faktenlage.“
Rechtsanwalt Peter Oppler (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München): „Nach meinem Verständnis sind die Grundrechte maßgebliche ethische und philosophische Pfeiler unserer Existenz. Sie sind nicht nur die Grundlage unseres Rechts, sondern das Gerüst unserer Kultur, unserer Gesellschaft und unserer Werte, genau genommen unseres gesamten bürgerlichen Zusammenlebens. Sie sind im Übrigen auch die konsequente Antwort auf eine bittere Vergangenheit.“
Werner Seifert (Architekt, Dipl-Ing (FH), Würzburg): „Seit weit über 20 Jahren bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in oft schwierige Fälle eingebunden. Gerichte und außergerichtliche Auftraggeber erwarten dabei eine besondere Sachkunde und ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Das erwarte ich allerdings auch von anderen Experten ihres Fachs, erst recht von Medizinern, Epidemiologen und Virologen, bei denen der Sachverstand Menschen betrifft.“
Etwa die Hälfte der Seiten der vom RKI herausgegebenen Unterlagen ist vollständig geschwärzt. Das RKI beruft sich auf Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und verweigert beispielsweise die Herausgabe von „Unterlagen zur Eindämmung durch Aufklärungs-und Mobilisierungskampagnen“. Die Antragsteller werden sich mit diesen Schwärzungen nicht zufriedengeben.
„Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch zu erfahren, mit welchen ‚Mobilisierungskampagnen‘ gearbeitet wurde. Wenn RKI und BMI weiter mauern, werden wir nochmals einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen müssen. Die Vorgänge im März gehören restlos aufgeklärt.“ – Prof. Niko Härting