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Seit dem 16.12.2020 gibt es für Schülerinnen und Schüler keinen Präsenzunterricht. Eltern in Berlin, Hamburg und München gehen kleine Öffnungsschritte nicht weit genug. Sie fordern eine vollständige Beschulung ihrer Kinder im Präsenzunterricht und werden in Berlin von Prof. Dr. Detlev Krüger unterstützt. Prof. Krüger war bis 2016 Direktor des Instituts für Medizinische Virologie an der Berliner Charité.

Das Recht auf Bildung ist in den Schulgesetzen der Bundesländer und in der Berliner Verfassung verankert. Seit Mitte Dezember haben die Bundesländer dieses Recht weitgehend außer Kraft gesetzt. Statt Präsenzunterricht sind die Kinder zu Hause und werden – mehr schlecht als recht – aus der Distanz unterrichtet. Dies führt zu einer erheblichen Belastung der Kinder und Eltern. Schon wegen zahlreicher technischer Unzulänglichkeiten kann der Distanzunterricht den Unterricht in der Schule nicht ersetzen.

Eltern in Berlin, Hamburg und München sind um die Zukunft ihrer Kinder besorgt. Sie beobachten psychische Auffälligkeiten ihrer Kinder: Lustlosigkeit, Abgeschlagenheit, Verzweiflung. Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 sind mittlerweile etliche Schulmonate verloren gegangen. Die Schülerinnen und Schüler drohen zu einer „Generation Corona“ zu werden, deren Zukunftschancen beeinträchtigt sind.

In einer Stellungnahme, die wir beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen, weist Prof. Krüger auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse hin. Danach sind infizierte Kinder deutlich weniger ansteckend als Erwachsene. Prof. Krüger bestätigt zudem, dass die derzeit viel diskutierten „Mutanten“ nach seiner Einschätzung nicht gefährlicher sind als andere Varianten des Virus.

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Aussetzung des schulischen Präsenzbetriebs nur zulässig, wenn eine solche Maßnahme „notwendig“ ist. Im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf schulische Bildung kann von einer solchen Notwendigkeit nicht die Rede sein, wenn zugleich Büros und Lagerhallen, Baustellen und Produktionsstätten, der gesamte Großhandel und die Gotteshäuser offen sind.

Die Eltern wenden sich auch gegen die Praxis einer „Notbetreuung“ in Berlin und Hamburg. Eine solche „Notbetreuung“ erschöpft sich meist darin, dass zusammengewürfelte Kinder von wechselnden Lehrern beaufsichtigt werden und Hausaufgaben bearbeiten. Dass es aus Gründen des Infektionsschutzes notwendig ist, Kindern in den Schulräumen statt einer ordnungsgemäßen Beschulung nur „Stillarbeit“ anzubieten, ist nicht ersichtlich.

„Es ist an der Zeit, dass sich die Verwaltungsgerichte intensiv mit den Schulschließungen befassen. Das Recht auf Bildung darf in der Pandemie nicht auf der Strecke bleiben.“ – Prof. Niko Härting