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In Folge 36 von HÄRTING.fm sprechen wir über Cyberattacken. Martin Schirmbacher und Lasse Konrad diskutieren mit Nicole Beranek Zanon von HÄRTING Schweiz anhand konkreter Beispiele aus der Praxis, welche rechtliche (und tatsächliche) Fragen sich bei Ransomware-Attacken stellen.
Es geht um die Zusammenarbeit mit aktuellem und möglichen neuen IT-Dienstleistern. Nicole erläutert, warum es in der Schweiz ratsam sein kann, intensiv mit der Polizei zusammen zu arbeiten.
Außerdem geht es um verpflichtende Meldungen an die Datenschutzaufsichtsbehörden und darum, wann die 72-Stunden-Frist wohl beginnt.


Ans Eingemachte geht es, wenn wir diskutieren, welche Ziele bei den Verhandlungen mit den Erpressern verfolgt werden und ob man überhaupt Zahlungen leisten darf (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und sollte. Auch hier kommen aus der Schweiz andere Töne als aus Berlin. Wir streifen kurz den Bereich der Kommunikation nach innen und außen und erläutern, dass es wichtig ist, konsistent zu kommunizieren. Schließlich sprechen wir über Vorsorgemaßnahmen, Readyness und Resilienz.

In den News berichtet Nicole über ihren Schreibtisch, auf dem unter anderem ein Process-Outsourcing-Vertrag, ein Work for Equity-Vertrag und ein gescheiteres Softwareprojekt liegen. Wir sprechen kurz über ESG als Thema in Lieferantenverträgen.
Lasse berichtet über Auseinandersetzungen mit einer Datenschutzbehörde und eine aktuelle Äußerung des Generalanwalts beim EuGH zum Scoring.