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In einer Neuauflage des Corona-Hilfsprogramms Soforthilfe IV, will das Land Berlin seinen Kultur- und Medienunternehmen neue Unterstützungshilfe bieten.

Lauft einer Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Kultur vom 24.8.2020 sollen zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage Berliner Kultur- und Medienunternehmen vom 31.08.2020 bis 04.09.2020 ihre Anträge für die neue  Soforthilfe IV 2.0 stellen.

Die Anzahl der erforderlichen Mitarbeiter/innen wurde gegenüber der ersten Runde der Soforthilfe auf zwei reduziert wird. Darüberhinaus entfällt das frühere Erfordernis einer „Medienboard-Förderung“, um den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern.

Auch in der neuen Soforthilferunde gehen  Galerien, Eventdienstleister, Werbe-, PR- und Digitalagenturen, Hersteller und Verleih von Filmequipmen leer aus,  die nach Information der IBB ausdrücklich ausgenommen sind.


Antragsberechtigt sind

  • Kultur- und Medienunternehmen, d.h.
    • private Museen, aber keine Galerien
    • Theater,
    • Musikensembles,
    • Musiktheater,
    • Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm. In diesem Fall ordnen sich Clubs unter „Theater- und Konzertveranstalter“ ein.
    • Festivals,
    • Kinos,
    • Unternehmen im Bereich Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen (hierzu zählen ausschließlich Unternehmen, die „kreativ an der Produktion“ von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen beteiligt sind), Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik inklusive Synchronstudios und VFX-Unternehmen, Filmverleih und –vertrieb (ohne Videotheken) von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen sowie Hörfunk- und Fernsehveranstalter.
  • mit mindestens 2 Beschäftigten,
  • mit Betriebsstätte oder Sitz in Berlin,
  • die bei einem Berliner Finanzamt gemeldet sind,
  • mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 10 Mio. EUR.

Antragsstellende müssen außerdem alle durch den Bund und das Land bereitgestellten Fördermaßnahmen genutzt haben. Insbesondere muss die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen darf sich außerdem nicht schon vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Wie wird gefördert?

  • Regelmäßig bis 25.000 EUR Zuschuss, in Ausnahmefällen bis max. 500.000 EUR,
  • Kurzer Förderungszeitraum: von September 2020 bis Ende November 2020

Wenn ein Finanzierungsbedarf über 25.000 EUR beantragt wird, erfolgt eine Tiefenprüfung des Liquiditätsbedarfs anhand einzureichender Unterlagen.

Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV 2.0 können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (http://www.ibb.de/soforthilfe4) eingereicht werden.

Die Auszahlung soll noch im September erfolgen, sofern alle Antragsvoraussetzungen erfüllt wurden.

HÄRTING hilft

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen den gesamten Antragsprozess über gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu gerne – am besten per Mail an

corona@haerting.de

redlich@haerting.de