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Die Soforthilfe IV wird in der nunmehr dritten Iteration neu aufgelegt. Zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage können Kulturbetriebe und Medienunternehmen vom 11.11.2020 bis 18.11.2020 ihre Anträge für die Soforthilfe IV 3.0 stellen.

Gefördert werden

  • Kultur- und Medienunternehmen,
  • mit mindestens 2 Beschäftigten,
  • mit Betriebsstätte oder Sitz in Berlin,
  • die bei einem Berliner Finanzamt gemeldet sind.

Welche Unternehmen konkret antragsberechtigt sind, kann dem FAQ der IBB entnommen werden. Der Antragsstellende muss außerdem alle durch den Bund und das Land bereitgestellten Fördermaßnahmen genutzt haben. Insbesondere muss die Überbrückungshilfe des Bundes beantragt worden sein.

Ausgeschlossen sind Unternehmen mit einem Umsatz über 10 Mio. EUR oder mit weniger als 2 Beschäftigten. Das Unternehmen darf sich außerdem nicht schon vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss soll für Betriebskosten, sowie den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den Monaten Dezember 2020 bis Februar 2021 eingesetzt werden. Dazu zählen etwa gewerbliche Mieten oder Pachten, Leasingaufwendungen oder Personalkosten für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.

Gefördert wird:

  • regelmäßig mit bis 25.000 EUR Zuschuss
  • in Ausnahmefällen bis max. 500.000 EUR.

Wird ein Finanzierungsbedarf über 25.000 EUR beantragt, erfolgt eine Tiefenprüfung des Liquiditätsbedarfs anhand einzureichender Unterlagen.     

HÄRTING hilft

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen den gesamten Antragsprozess über gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu gerne – am besten per Mail an

corona@haerting.de