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Wann sind die „berechtigten Interessen“ eines Unternehmens eine hinreichende Rechtfertigung für die Datenerhebung und -verarbeitung?

So massiv die Sprengkraft des zu erwartenden Urteils auf den ersten Blick auch erscheinen mag, so zeigt ein Blick auf die Regelungen der am 25.05.2016 in Kraft getretenen und zum 25.05.2018 wirksam werdenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) doch, dass eine deutliche Ausweitung der Datenverarbeitung, gestützt auf eine Interessenabwägung, ohnedies zu erwarten steht.