Obwohl mit dem neuen Schweizerischen Datenschutzgesetz, welches seit dem 1. September 2023 in Kraft ist, das Schweizer Datenschutzrecht weitgehend mit der DSGVO harmonisiert wurde und damit eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung bereits einige der neuen Anforderungen erfüllt, sind bei Datenschutzerklärungen für den Schweizer Markt noch einige Unterschiede und Besonderheiten zu beachten.
Für E-Commerce-Betreiber bedeutet dies, dass man bestehende Datenschutzerklärungen für .ch-Websites nicht einfach unverändert übernehmen kann, sondern diesen einen «Swiss Finish» verpassen muss.
In dem Webinar zeigt Olivia Boccali auf
– welche Neuerungen aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes zu beachten sind
– wie Sie Ihre Datenschutzerklärungen für das Schweizer Datenschutzrecht anpassen müssen und
– was die Folgen einer Nichtbeachtung der neuen Schweizer Anforderungen sind