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Das Zulassungserfordernis des § 12 FernUSG regelt, dass jeder Fernlehrgang vorab von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden muss. Diese Zulassung ist teuer und äußerst aufwendig. Besteht keine Zulassung, ist der Fernunterrichtsvertrag nichtig und die Kursteilnehmer können die Gebühren zurückverlangen.

Prof. Niko Härting hat sich die Frage der Sinnhaftigkeit dieses Eingriffs in die Berufs- und Gewerbefreiheit in Art. 12 GG gestellt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zulassungspflicht unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist. In dem Webinar wird er vertieft in diese verfassungsrechtlichen Erwägungen einführen.

Warum die Zulassungspflicht für Fernlehrgänge verfassungswidrig ist

Weitere Infos zum Termin und weiteren Programm finden Sie auf der Website der Veranstaltung

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