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Der National- und Ständerat haben in ihrer heutigen Sitzung das neue DSG einstimmig gutgeheissen. Neu verfügt die Schweiz über ein modernes Datenschutzgesetz, welches sich stark an die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anlehnt.

 

Nachdem sich die Einigungskonferenz am 23. September 2020 in allen Punkten dem Ständerat angeschlossen hat, haben heute (25. September 2020) die Schlussabstimmungen im Ständerat und Nationalrat stattgefunden. Beide Räte haben die Revision des Datenschutzgesetzes in ihrer heutigen Beratung angenommen.

Nach dem Entwurf der Totalrevision des Datenschutzgesetzes am 15. September 2017, haben die beiden Räte in ihrer heutigen Sitzung das neue DSG gutgeheissen.

Die letzten Differenzen in den Räten wurden im Rahmen der Einigungskonferenz bereinigt:

  • Die Definition Profiling mit hohem Risiko (Art. 4 lit. fbis E-DSG) wurde vom Nationalrat angenommen und wird in diesem Sinne gesetzlich verankert.
  • Bei der Bearbeitung besonders schützenswerten Personendaten; bei einem Profiling mit hohem Risiko durch Private und beim Profiling durch ein Bundesorgan bedarf es der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen (Art. 6 Abs. 7 E‑DSG).
  • Die Aufbewahrung der Bonitätsdaten kann für eine Dauer von bis zu 10 Jahren erfolgen (Art. 31 lit. c E‑DSG).

In der heutigen Abstimmung wurde das revidierte Datenschutzgesetz sowohl im Ständerat einstimmig (44 Stimmen) als auch im Nationalrat mit grosser Mehrheit (141 Stimmen dafür, 54 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung) angenommen.

Neu verfügt die Schweiz über ein modernes Datenschutzgesetz, welches sich stark an die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anlehnt. Damit hat die Schweiz auch den Weg geebnet, um über ein äquivalentes Datenschutzniveau im Verhältnis zur EU zu verfügen. Der entsprechende Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission ist noch ausstehend und sollte in den nächsten Monaten erfolgen. Der In einem nächsten Schritt gilt es die dazugehörige Verordnung zu verabschieden.

Für die Schweizer Wirtschaft bedeutet der erfolgreiche Abschluss einen wichtigen Schritt, um insbesondere in den Handelsbeziehungen mit der EU keine neuen Hindernisse befürchten zu müssen.

Nach dem Ablauf der 100-tägigen Referendumspflicht wird im Bundesrat über das Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes bestimmt (Art. 74 Abs. 2 E‑DSG). Dieses soll voraussichtlich Anfangs/Mitte 2022 in Kraft treten. Es gilt nun, die neuen Vorgaben in den Unternehmen raschmöglichst umzusetzen, denn Übergangsfristen sieht das neue Gesetz keine vor.

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Quellen:

Schlussabstimmungstext: Zukünftiges Datenschutzgesetz

Foto: Parlamentsgebäude: Nordfassade, ©Parlamentsdienste, CH-3003 Bern