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Betreiber von Gastwirtschaften, Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Flughäfen oder Bahnhöfen, die offenes WLAN anbieten wollen, sorgen sich meist um die Haftungsfrage. Die aktuelle Rechtslage wird in einem dreiteiligen Beitrag dargestellt. Der erste Teil widmet sich den Haftungsgrundlagen.