BGH: Kein Werktitelschutz für die Filmfigur „Miss Moneypenny“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Name der bekannten James-Bond-Filmfigur „Miss Moneypenny“ keinen Werktitelschutz genießt (Urteil vom 4. Dezember 2025 - I ZR 219/24). Das bedeutet: Dritte dürfen die Bezeichnung „Moneypenny“ für eigene Dienstleistungen verwenden, ohne gegen Rechte aus dem Werktitelschutz zu verstoßen.