Vom 01.01.2012 an will die DFL für den kommerziellen Gebrauch der Spielpläne der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga Lizenzgebühren erheben. Damit richtet sich die DFL in erster Linie an die Anbieter von staatlichen Fußballwetten wie Oddset, die auf die Nutzung der Spielpläne angewiesen sind. Aber auch Anbieter, die auf Basis der Spielpläne Bundesliga-Managerspiele anbieten oder die Spielpläne zu Werbezwecken nutzen, könnten ins Visier der DFL geraten.
Vor Beginn der laufenden Bundesligasaison hat die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) bekanntgegeben, dass die Nutzung ihrer Bundesliga-Spielpläne künftig lizenzpflichtig sei. Als Datenbankwerke seien die Spielpläne urheberrechtlich geschützt. Diese Auffassung vertritt die DFL vehement, seit der Londoner High Court of Justice im April 2010 einen Urheberschutz für die Spielpläne der englischen und schottischen Fußball-Profiligen bejaht hat. Vom 01.01.2012 an will die DFL für den kommerziellen Gebrauch der Spielpläne der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga Lizenzgebühren erheben. Damit richtet sich die DFL in erster Linie an die Anbieter von staatlichen Fußballwetten wie Oddset, die auf die Nutzung der Spielpläne angewiesen sind. Aber auch Anbieter, die auf Basis der Spielpläne Bundesliga-Managerspiele anbieten oder die Spielpläne zu Werbezwecken nutzen, könnten ins Visier der DFL geraten.