Berlin will länger feiern
Mit der Änderung der Veranstaltungslärm-Verordnung hat der Berliner Senat die Rahmenbedingungen für Open-Air-Veranstaltungen gelockert. Ab sofort dürfen diese am 30. April, 2. Oktober und unter bestimmten Bedingungen am 21. Juni bis Mitternacht stattfinden. Damit setzt Berlin einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrags um und ermöglicht längeres Feiern an bedeutenden Feiertagen wie dem Tag der Arbeit, dem Tag der Deutschen Einheit und der Fête de la Musique. Wichtig zu beachten: Die Änderung betrifft ausschließlich die zulässige Veranstaltungsdauer, nicht jedoch das Genehmigungsverfahren oder die geltenden Lärmgrenzwerte. Veranstalter sollten sich daher frühzeitig um Genehmigungen kümmern, da eine erhöhte Nachfrage an diesen Tagen erwartet wird. Die neue Regelung trat am 30. März 2025 in Kraft und ist bereits für die kommenden Feierlichkeiten am 30. April 2025 gültig.
