OLG Koblenz: Wichtig bleibt wichtig (§ 22 KUG) – auch post DSGVO
Das OLG Koblenz hat in einem Streit über die Verbreitung von Videos auf YouTube entschieden, dass eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung nur unter strengen Voraussetzungen widerrufen werden kann und dabei das Verhältnis zwischen KUG und DSGVO klargestellt.