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Das Jahr 2024 hält zahlreiche Änderungen bereit, die für die tägliche arbeitsrechtliche Praxis von Bedeutung sind. Nachfolgend einige wichtige Neuerungen:

Erhöhung des Mindestlohns und der Minijobgrenze

Eine wichtige Änderung die das Arbeitsrecht im Jahr 2024 mit sich bringt, ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,00 EUR auf 12,41 EUR brutto pro Arbeitsstunde. Damit wird auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber von 520 EUR auf 538 EUR brutto angehoben. Die Jahresverdienstgrenze für das Jahr 2024 beträgt folglich 6.456,00 EUR für Minijobber.

Elternzeit

Arbeitgeber melden nun den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Verfahren.

Kinderkrankengeld

Nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelungen haben Eltern einen Anspruch auf bis zu 15 Kinderkranktage pro Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist pro Kalenderjahr.  Alleinerziehende haben einen Anspruch auf bis zu 30 Kinderkranktage pro Kind pro Kalenderjahr.

Telefonische Krankschreibung

Bereits seit Mitte Dezember 2023 ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Kalendertage wieder telefonisch möglich. Das gilt aber nur, wenn die Mitarbeitenden in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind, die Krankheit ohne schwere Symptome verläuft und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht per Videosprechstunde möglich ist

Neue Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 62.100,00 EUR.  Für die allgemeine Renten – und Arbeitslosenversicherung gilt in den neuen Bundesländern ein Anstieg auf 89.400,00 EUR und in den alten Bundesländern auf 90.600,00 EUR

Whistleblowing – Meldestelle

Einige Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetz gelten seit dem 17. Dezember 2023 und damit fortlaufend für 2024. Arbeitgeber mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind danach verpflichtet, intern oder extern eine Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten. Wenn der Arbeitgeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, drohen Bußgelder von bis zu EUR 20.000.

Änderung bei der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Neu ist ebenfalls, dass Unternehmen die mehr als 20 Mitarbeitende, aber keinen schwerbehinderten Arbeitnehmenden beschäftigen, eine Ausgleichsabgabe von maximal 720,00 EUR pro Arbeitsplatz pro Monat zu entrichten haben. Vor der Erhöhung hatte die Ausgleichsabgabe bei 140,00 EUR – 360,00 EUR pro unzureichend besetzten Arbeitsplatz pro Monat gelegen

Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben nur noch bis Ende 2024 Zeit, Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu gewähren.

Erleichterte Einwanderung von Fachkräften

Ausländische Fachkräfte die eine Arbeitserlaubnis benötigen, können mit einem beliebigen ausländischen Abschluss zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung.

 

Welche neuen Gesetze bzw. Gesetzesänderungen stehen in 2024 an?

Beschäftigtendatenschutz: Der Beschäftigtendatenschutz soll in einem eigenen Gesetz verankert werden. Indes ist unklar, ob das Vorhaben tatsächlich in 2024 umgesetzt werden wird.

Arbeitszeiterfassung:

Auf Basis der Entscheidungen des EuGH und des BAG hat die Bundesregierung angekündigt, eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu schaffen. Auch für dieses Vorhaben bleibt es unklar, wann das Gesetz kommt.

Betriebsratsvergütung:

Das Verbot der Benachteiligung und Vergünstigung von Betriebsräten:innen soll gesetzlich konkretisiert werden, genauso wie die Anpassungen der Betriebsratsvergütung, bspw. bei der Mindestvergütung.

Familienstartzeitgesetz:

Dem nicht gebärenden Partner soll ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht für 10 Tage nach der Entbindung des Kindes zustehen. Damit soll eine gemeinsame, „partnerschaftliche“ Aufgabenverteilung der Eltern in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes erreicht werden.

 

Bei etwaigen Fragen rund um das Arbeitsrecht: Sprechen Sie uns an! Schreiben Sie gerne eine E-Mail an Christian Willert unter willert@haerting.de.