Direkt zum Inhalt wechseln

Das deutsche Bundeskartellamt hat heute die Ergebnisse seiner Untersuchung zu gefälschten und manipulierten Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt. Die Behörde sieht vor allem Plattformen in der Verantwortung Missstände auszuräumen und Transparenz zu schaffen.

DIE SEKTORUNTERSUCHUNG

 

Neben dem Preis seien Nutzerbewertungen das wichtigste Kaufentscheidungskriterium. Nicht immer aber, seien unverfälschte Rezensionen von gefälschten oder manipulierten Rezensionen zu unterscheiden. Um das Problem näher zu beleuchten seien 66 Portale aus 16 Sektoren, darunter etwa Amazon, Ebay und Google, befragt, und Stellungnahmen verschiedener Vermittler von Bewertungen und Produkttests eingeholt worden. Begleitet sei dies von Gesprächen mit sonstigen Marktteilnehmern und einer Auswertung vielfältiger Studien und Gerichtsverfahren worden.

 

 

DAS PROBLEM

 

Ursprung des Problems sei laut Amt, die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage. Viele gute Bewertungen suggerierten ein gutes Produkt. Wolle ein neuer Anbieter am Markt Fuß fassen, sei dieser deshalb dazu geneigt, Produktbewertungen als Marketinginstrument einzusetzen. Verbraucher seien zur Abgabe von Produktbewertungen jedoch selten bereit, weswegen einige Anbieter versuchten, künstlich die Zahl ihrer Bewertungen zu erhöhen. Die dadurch verfälschten Produkteindrücke, könnten den Verbraucher wiederum zu Fehlkäufen bewegen.

 

 

Das BKartA unterscheidet mehrere Bewertungstypen, die unterschiedlich kritisch zu sehen seien. Unproblematisch sollen klassische Bewertungen sein. Würden Bewertungen nur aufgrund eines Anreizes veröffentlicht, seien solche Bewertungen dann unkritisch, wenn der Anreiz offengelegt werde. Das BKartA spricht in diesem Fall von offen incentivierten Bewertungen bzw. offenen Produkttestbewertungen. Heikel werde es erst, wenn die Anreize verdeckt blieben.

 

 

Besonders kritisch sieht das BKartA nicht authentische Bewertungen, bei denen der Bewertung keine echte Nutzungserfahrung zugrunde liegt. Auch manipulierte Bewertungen, etwa durch die Vorgabe einer 5 Sternebewertung seien besonders problematisch, wie auch Asymmetrisch selektierte Bewertung. Dabei handele es sich etwa um Bewertungsmodelle, die die Löschung kritischer Bewertungen einfacher machen, als die Löschung positiver Bewertungen.

 

 

AMTLICHE LÖSUNGSANSÄTZE

 

Das BKartA schlägt vor, Plattformbetreiber in dreierlei Weise in die Verantwortung zu nehmen.

 

 

Gerade im Falle von Asymmetrien sei die Rolle von Plattformen offensichtlich. Außerdem schlägt die Behörde die Zulassung gekennzeichneter Produkttests vor. Zu diesem Zweck müssten Plattformen Möglichkeiten schaffen Produkttests auch als solche zu kennzeichnen. Wie das funktionieren könnte, macht derzeit Amazon Vine vor. Das Produkttesterprogramm des Online-Shops steht inzwischen auch Dritten offen. Zuletzt empfiehlt das BKartA das Einmaleins moderner Filtertechniken. So sollten Portale verstärkt zu automatisierter Datenanalyse, Deep-Learning-Algorithmen in Kombination mit manueller Kontrolle greifen.

 

 

STELLUNGNAHME

 

Die Relevanz von Bewertungen im Internet ist kaum zu überschätzen. Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes ist entsprechend aufschlussreich und bietet großes Diskussionspotenzial. Da das Bundeskartellamt im Verbraucherschutz jedoch nur Aufklärungsbefugnis hat, wird sich zeigen müssen wie Portale und Politik reagieren. Das Vorgehen gegen Asymmetrien und die Kennzeichnung von Produkttests schein jedenfalls zunächst als leicht umsetzbares Mittel zur Besserung. Kritisch scheint jedoch der Vorschlag einer Vorab-Filterung der, wenn man ihn zu strikt auslegen würde, ganz schnell zu einem neuen Upload-Filter mutieren könnte. So gibt die Forderung des Bundeskartellamtes an die Rechtsprechung, Portale schon vor einem notice-and-take-down Verfahren in die Pflicht zu nehmen, Anlass zur Sorge und erinnert schmerzlich an das vergangene Jahr.