(K)eine Sperrwirkung der DSGVO
Seitdem die Datenschutz-Grundverordnung am Horizont des europäischen Rechtsrahmens auftauchte wird immer wieder vor einer „Abmahnwelle“ gewarnt. Massenhafte Abmahnungen durch Wettbewerber z.B. wegen kleinster Fehler in Datenschutzinformationen blieben bisher allerdings aus. Ein Grund hierfür könnte sein, dass lange Zeit stark umstritten war, ob Abmahnungen durch Wettbewerber nach der DSGVO überhaupt zulässig sind. Einer Vorlagefrage des BGH an den EuGH könnte nun abschließende Rechtssicherheit bringen.
