10. Mai 2021
von Paul Zschommler
Die Angabe eines markenrechtlich geschützten Zeichens unter der Artikelbezeichnung auf Amazon, stellt in der Regel eine markenmäßige Benutzung des Zeichens dar. Wer das abmahnt, handelt jedoch rechtsmissbräuchlich, soweit der erste Anbieter eines Produkts durch den ASIN-Zwang auf Amazon sein eigenes nur deshalb Angebot mit der Marke versieht, um gegen nachfolgende Anbieter wegen der Gestaltung des Angebotes vorzugehen.