Das Land Berlin unterstützt gemeinsam mit dem Bund Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.
Wagnis- und Nachrangkapital für Berliner Start-ups und kleine Mittelständler
Berliner Start-ups und kleine Mittelständler können ab sofort über die Website der IBB Mittel in Höhe von bis zu 800.000 Euro beantragen.
Zwei Finanzierungswege stehen dafür jetzt zur Verfügung.
Aktuell erfolgt die Finanzierung entweder über private Risikokapitalgeber, allerdings ist die Umsetzung hierzu noch in Arbeit, oder über die sogenannte IBB Beteiligungsgesellschaft mbH (Antragstellung über die Website der IBB Bet GmbH).
Ab August soll als drittes das Förderprogramm „Berlin Mezzanine“ folgen.
1. Coronahilfen für Start-ups über die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH (IBB Bet)
Gefördert werden Start-ups, die
- Technologieunternehmen oder Unternehmen der Kreativwirtschaft sind,
- spätestens seit dem 11.3.2020 ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben,
- ein klein- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition sind (<249 Beschäftigte, Umsatz<50 Mio. Umsatz/Jahr),
- ein innovatives und zukunftsfähiges Geschäftsmodell mit hohem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial haben und
- negativ von der Corona-Krise betroffen sind (z.B. Umsatzrückgang, gescheiterte Finanzierung, verzögerte Produktentwicklung).
Wer wird nicht gefördert?
- Unternehmen, die vor dem 01.01.2013 oder ab dem 11.03.2020 gegründet wurden
- Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU
- Unternehmen, bei denen weniger als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten in Berlin tätig ist
- Unternehmen, welche über einen beteiligten Gesellschafter Zugriff auf die Corona-Matching-Fazilität haben
- Unternehmen, welche seit ihrer Gründung bereits mehr als 15 Mio. EUR externe Finanzierung erhalten haben
- Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren (Ausnahmeregelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen sind geplant)
- Unternehmen, welche keine Kapitalgesellschaft oder börsennotiert sind
- Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW bzw. Unternehmen, die gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste verstoßen
Wie wird gefördert?
- Finanzierung erfolgt durch die von der IBB Bet verwalteten VC Fonds Technologie Berlin GmbH (VCFT) und VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin GmbH (VCFK)
- verschiedene Finanzierungsarten: stille Beteiligungen mit Wandeloption, offene Beteiligungen oder Wandeldarlehen (bei bereits bestehender offener Beteiligung) zu marktüblichen Konditionen
- Finanzierungsvereinbarungen müssen bis zum 30.12.2020 abgeschlossen werden
- Auszahlung von Programmmitteln bis zum 30.09.2021 möglich
- 200.000 bis max. 800.000 EUR (bereits gewährte Kleinbeihilfen sind ggf. anzurechnen)
2. Coronahilfen für Start-ups über private Risikokapitalgeber
Gefördert werden Start-ups, die
- spätestens seit dem 11.3.2020 ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben,
- ein klein- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition sind (<249 Beschäftigte, Umsatz<50 Mio. Umsatz/Jahr)
- ein innovatives und zukunftsfähiges Geschäftsmodell mit hohem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial haben und
- negativ von der Corona-Krise betroffen sind (z.B. Umsatzrückgang, gescheiterte Finanzierung, verzögerte Produktentwicklung).
Wer wird nicht gefördert?
- Unternehmen, die vor dem 01.01.2013 oder ab dem 11.03.2020 gegründet wurden
- Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU
- Unternehmen, bei denen weniger als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten in Berlin tätig ist
- Unternehmen, welche über einen beteiligten Gesellschafter Zugriff auf die Corona-Matching-Fazilität haben
- Unternehmen, welche seit ihrer Gründung bereits mehr als 15 Mio. EUR externe Finanzierung erhalten haben
- Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
- Unternehmen, welche keine Kapitalgesellschaft oder börsennotiert sind
- Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW bzw. Unternehmen, die gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste verstoßen
Wie wird gefördert?
- Finanzierung erfolgt durch private Risikokapitalgeber (durch die IBB Capital GmbH akkreditierte Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices)
- verschiedene Finanzierungsarten: Wandeldarlehen, stille Beteiligungen mit Wandeloption oder offene Beteiligungen zu marktüblichen Konditionen
- Finanzierungsvereinbarungen müssen bis zum 30.12.2020 abgeschlossen werden
- Auszahlung von Programmmitteln bis zum 30.09.2021 möglich
- max. 800.000 EUR (bereits gewährte Kleinbeihilfen sind ggf. anzurechnen)
3. Coronahilfen für Start-ups über private Risikokapitalgeber
Das Dritte, ab August geplante Förderprogramm „Berlin Mezzanine“ soll besonders innovativen und wachstumsstarken Start-ups und Mittelständlern zugutekommen. Mindestens eines der erforderlichen Kriterien muss erfüllt sein. Darunter fällt u.a. jährliches Wachstum von 20% innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre oder der Erhalt eines Innovationspreises innerhalb der letzten zwei Jahre, auch ist die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts (Designs oder Marken, Urheberrechte für Software oder Patente etc.).
Bis zum Stichtag am 30. Dezember 2020 müssen nun die Finanzierungsvereinbarungen für eines der zwei aktuellen zwei Programme abgeschlossen werden. Verspätete Vereinbarungen werden nicht weiter berücksichtigt. Die Auszahlung wird anschließend bis zum 30. September 2021 möglich sein.